Lobbyisten für Kinder scheitern vor Verfassungsgericht
Lobbyisten für Kinder scheitern vor Gericht

Die Kleinstpartei „Lobbyisten für Kinder“ kann nicht zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern antreten. Das Landesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Damit bleibt es beim Beschluss des Landeswahlausschusses, die Partei nicht zuzulassen.

Frist versäumt: Kandidatenliste kam zu spät

Der Landeswahlausschuss hatte vor zehn Tagen in Schwerin alle Kandidatenlisten geprüft. Bei 19 Parteien gab es keine Einwände, sie wurden zugelassen. Nur die „Lobbyisten für Kinder“ fielen durch: Ihre Kandidatenliste war nicht fristgerecht eingereicht worden. Der Umschlag landete Anfang Juli mehrere Tage zu spät im Briefkasten der Landeswahlleitung.

Die Partei machte die Post mitverantwortlich und bat um Nachsicht. Landeswahlleiter Christian Boden erklärte jedoch, Fristen würden für alle gelten und müssten strikt eingehalten werden. Eine Ausnahme könne es nicht geben, da alles andere die Gültigkeit der Wahl gefährden könnte. Trotz Bedauerns einiger Ausschussmitglieder wurde die Partei nicht zugelassen.

Gericht: Verfassungsbeschwerde unzulässig

Gegen diese Entscheidung zogen die „Kinderlobbyisten“ vor das Landesverfassungsgericht. Die Richter in Greifswald entschieden nach mündlicher Verhandlung nicht in der Sache. Sie stellten fest, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, da das Gericht laut Gesetz nicht zuständig sei, so eine Gerichtssprecherin.

Wahl kann vorbereitet werden

Mit dem Beschluss bleibt es dabei: Zur Landtagswahl treten 19 Parteien mit 313 Kandidaten an. Die Wahlbehörden können nun die Stimmzettel drucken lassen. Innenminister Christian Pegel (SPD) betonte, oberstes Ziel sei es, dass die Bürger die Unterlagen für die Briefwahl möglichst schnell bekämen. Die „Lobbyisten für Kinder“ reagierten enttäuscht.