Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern rückt näher: In den nächsten zwei Wochen werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt. In Schwerin sind das knapp 77.000 Menschen, wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung mitteilte. Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten beginnt in der neuen Woche.
Voraussetzungen für die Wahl
Um bei der Landtagswahl am 20. September wählen zu können, müssen Wahlberechtigte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in der Stadt wohnen oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.
Fristen und Korrekturen
Die Kommunen haben für den Versand der Wahlbenachrichtigungen bis zum 29. August Zeit. Wer keine Benachrichtigung erhält, kann laut Landeswahlleitung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses bei der Gemeindewahlbehörde stellen. Dieser Antrag muss bis zum 4. September eingereicht werden.
Briefwahl wird beliebter
Die Briefwahl hat in der Vergangenheit an Beliebtheit gewonnen. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt laut Stadt Schwerin einen Wahlschein. „Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden“, hieß es. Auch online sei dies möglich. Dafür befindet sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein QR-Code.