Der Landesrechnungshof von Mecklenburg-Vorpommern wirft der AfD-Landtagsfraktion vor, Steuergeld für den Wahlkampf der Partei zu missbrauchen. In einem Schreiben an die Fraktion, das dieser Redaktion vorliegt, moniert die Behörde zwei Beiträge in sozialen Medien auf Facebook und/oder Instagram.
Einer der Beiträge wirbt unter dem Titel „Die blaue Welle“ für einen Podcast mit Leif-Erik Holm und Petra Federau. Holm ist nicht Mitglied der Fraktion. Der zweite Beitrag kündigt eine „Sommertour“ von AfD-Fraktionschef Enrico Schult an, der zugleich Spitzenkandidat der Partei zur Landtagswahl ist.
Rechnungshof: Posts haben wahlwerbenden Charakter
Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen schreibt an Schult, Fraktionen dürften in der Wahlkampfzeit ihre Öffentlichkeitsarbeit „nicht mehr verstärken“. Sie verweist auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sechs Wochen vor der Wahl gälten strengere Regeln. Die genannten Posts seien „keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion“ und hätten „wahlwerbenden Charakter“. Zweckentfremdete Mittel könnte der Landtag zurückfordern. Diese Form der Werbung sei einzustellen.
SPD fordert Erklärung von Holm
SPD-Fraktionschef Julian Barlen reagiert scharf: „Die AfD verstößt gegen Recht und Gesetz und missbraucht Steuergeld. Dazu muss Herr Holm sich erklären.“ Holm sei zwar Kandidat, aber nicht Mitglied der Fraktion. Schult sei „im Wahlkampf natürlich immer als Spitzenkandidat der AfD unterwegs“. Daher müsse die Werbung „von der AfD und nicht aus Landtagsmitteln finanziert werden“.
AfD kündigt Einstellung an
Enrico Schult erklärt: „Einen wahlwerbenden Charakter unserer fortgesetzten Fraktionsarbeit erkenne ich nicht.“ Es sei selbstverständlich gewesen, sich bei Verbänden und Wirtschaft als neuer Fraktionschef vorzustellen und „die Vernetzung der Fraktion auch in der Sommerpause weiterzuführen“. Den Podcast gebe es schon seit März. „Ich nehme das Schreiben des Landesrechnungshofs aber ernst“, so Schult. Man werde Podcast und Sommertour einstellen.
Auf die Nachfrage, ob andere Fraktionen ähnlich problematische Öffentlichkeitsarbeit betreiben, antwortet der Rechnungshof: Solche Fälle seien ihm „nicht bekannt“.