Der Landesrechnungshof von Mecklenburg-Vorpommern wirft der AfD-Landtagsfraktion vor, Steuergeld für den Wahlkampf der Partei zu missbrauchen. In einem Schreiben an die Fraktion, das dieser Redaktion vorliegt, werden zwei Beiträge in sozialen Medien beanstandet. Diese seien keine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion und hätten wahlwerbenden Charakter, heißt es von der Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen.
Zwei Posts mit wahlwerbendem Charakter
Konkret geht es um einen Beitrag mit dem Titel „Die blaue Welle“, der für einen Podcast mit Leif-Erik Holm und Petra Federau wirbt. Holm ist nicht Mitglied der Fraktion. Zudem wird eine „Sommertour“ von AfD-Fraktionschef Enrico Schult angekündigt, der auch Spitzenkandidat der Partei zur Landtagswahl ist.
Fraktionen dürften in der Wahlkampfzeit ihre Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr verstärken, schreibt Johannsen an Schult und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sechs Wochen vor der Wahl gälten strengere Regeln. Die Fraktion dürfe den Wahlkampf nicht befeuern; ihre Mittel seien für die Parlamentsarbeit gedacht. Zweckentfremdete Mittel könnte der Landtag zurückfordern. Die Werbung sei einzustellen.
SPD kritisiert AfD scharf
SPD-Fraktionschef Julian Barlen reagiert scharf: „Die AfD verstößt gegen Recht und Gesetz und missbraucht Steuergeld. Dazu muss Herr Holm sich erklären.“ Schult sei im Wahlkampf als Spitzenkandidat unterwegs, daher müsse die Werbung von der AfD und nicht aus Landtagsmitteln finanziert werden.
AfD stellt Aktionen ein
Enrico Schult sagt: „Einen wahlwerbenden Charakter unserer fortgesetzten Fraktionsarbeit erkenne ich nicht.“ Er habe sich bei Verbänden und Wirtschaft als neuer Fraktionschef vorstellen wollen, den Podcast gebe es seit März. „Ich nehme das Schreiben des Landesrechnungshofs aber ernst“, so Schult. Man werde Podcast und Sommertour einstellen. Schult nennt die Öffentlichkeitsarbeit anderer Fraktionen „ähnlich problematisch“. Dem Rechnungshof sind solche Fälle nach eigener Auskunft „nicht bekannt“.