60 Kilo Marihuana an Hotels in MV: Urteile in Neubrandenburg
60 Kilo Marihuana an Hotels: Urteile in Neubrandenburg

Weil sie insgesamt 60 Kilogramm Marihuana in fünf Paketen abholen wollten, sind zwei polnische Staatsbürger vor dem Amtsgericht Neubrandenburg verurteilt worden. Einer der Angeklagten erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, der andere kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Rauschgift landete nicht bei Konsumenten

Das Rauschgift wurde nicht an die Empfänger übergeben, sondern in der Asservatenkammer sichergestellt. Bei einem ähnlichen Fund im November 2025 hatte der Zoll einen Marktwert von 600.000 Euro für eine solche Menge angegeben.

Laut Anklage soll einer der Angeklagten Anfang des Jahres nach Spanien geflogen sein und dort mehrere Pakete gepackt haben. Diese enthielten jeweils zwischen 10 und 15 Kilogramm Marihuana, verpackt in Folienbeuteln und Boxen sowie mit Dämmstoffen umwickelt. Eine sechste Sendung wurde ebenfalls aufgegeben, kam aber nicht in Deutschland an.

Hotels in Heringsdorf und Anklam als Empfänger

Die Pakete waren an Hotels in Heringsdorf und Anklam adressiert, mit den Namen der Angeklagten als Empfänger. Die schlampig verpackten Sendungen fielen auf, der Zoll wurde misstrauisch und untersuchte die Pakete. Die Empfänger wurden zur Abholung an einen Paketdienstleister in Burow gebeten, wo die Polizei sie festnahm.

Beide sitzen seit Ende Februar in Untersuchungshaft und wurden in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Sie ließen ihre Anwälte sprechen, die grundsätzlich die Beteiligung ihrer Mandanten bestätigten. Das Schöffengericht unter Richterin Scharner wollte jedoch Umfang und Ambitionen klären.

Fragen zu Hintermännern blieben offen

Anwalt Przemyslaw Zak hob die Vorgeschichte des 37-jährigen Haupttäters hervor: Er sei psychisch krank, entmündigt und werde von seiner Mutter betreut. Er habe über Jahre Alkohol- und Drogenmissbrauch betrieben und auf der Straße gelebt. Mit dem Packen und Versenden der Pakete habe er Geld verdienen wollen, aber von gewerblichem Handel könne keine Rede sein.

Informationen zu möglichen Hintermännern werde man nicht geben, machte der Anwalt klar. Auch die versprochene Summe blieb unklar – die Rede war von 3000 Zloty, rund 700 Euro. Die „komplett stümperhafte Ausführung“ des Drogenschmuggels spreche für einen Anfänger und höchstens Handlanger, der milde zu bestrafen sei.

Psychiatrische Begutachtung ohne Befund

Das Gericht prüfte, ob der 37-Jährige, der an paranoider Schizophrenie leidet, zur Tatzeit schuldunfähig war. Eine Expertin für Rechtspsychologie sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür; die Symptomatik sei auffällig gering.

Der zweite Beschuldigte, ein 34-Jähriger, hatte seinen Namen als Adressat zweier Pakete hergegeben und saß im Auto bei der Abholung. Staatsanwältin und Verteidiger Thomas Weichelt sahen hier maximal Beihilfe zur Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge.

Urteile: Haft und Bewährung

Die Schöffenkammer folgte dieser Einschätzung und verurteilte den 34-Jährigen unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung. Er wurde im Gerichtssaal von seinen Fußfesseln befreit und konnte nach Polen reisen.

Der 37-Jährige erhielt trotz des Plädoyers von Anwalt Zak zwei Jahre und vier Monate Haft wegen gewerbsmäßiger Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge. Richterin Scharner berücksichtigte, dass er noch einem weiteren Prozess am Amtsgericht Pasewalk entgegensehe und Fluchtgefahr bestehe. Beide Strafen sind noch nicht rechtskräftig.