Fast zwei Jahre nach einem Großbrand in Torgelow hat das Amtsgericht Pasewalk die beiden Verursacher zu Geldstrafen verurteilt. Richter Gerald Fleckenstein sprach die 45 und 35 Jahre alten Angeklagten der fahrlässigen Brandstiftung schuldig. Der ältere Beschuldigte, Sohn eines Halleneigentümers, hatte eingeräumt, Stunden vor dem Brandausbruch mit einem Bekannten das mit Dachpappe gedeckte Hallendach repariert zu haben.
Heiße Arbeiten auf dem Dach
Die Dachpappe war an mehreren Stellen mit einem heißen Gasbrenner verschweißt worden. „Die Fahrlässigkeit liegt darin, dass sie nach den Arbeiten am 5. Oktober 2024 nur noch zwei Stunden nachkontrolliert haben“, erläuterte der Richter. Experten zufolge ist das Verschweißen von Dachpappe besonders gefährlich, weil sich unterhalb der Dachoberfläche an Balken, Brettern oder in Zwischendecken schnell Glutnester bilden können, die auch lange nach den Reparaturen auflodern können.
Der Schaden im Fall Torgelow wurde auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Eine Versicherung soll bis heute nicht gezahlt haben. Brandgutachter Holger Liedtke sagte im Prozess: „Die Erfahrung besagt, dass man solche Dächer nach so heißen Arbeiten am besten 24 Stunden unter Kontrolle halten müsste.“ Besser sei es, die Löcher erst zu vergießen und danach erst Dachbahnen mit Flammen zu verschweißen, damit die mehr als 800 Grad heiße Flamme nicht an das Holz gelange. Problematisch sei zudem, dass man nur etwa 30 Zentimeter der Gasflamme sehe, diese aber bis zu einem Meter lang sein könne.
Angeklagter zeigt Reue
Der 45-jährige Angeklagte zeigte sich sichtlich betroffen und erzählte: „Wir haben uns an diesem Tag dort getroffen.“ Sein Bekannter aus dem Kreis Mecklenburgische Seenplatte, der einen Hausmeisterservice betreibt und ausgebildeter Tischler ist, schwieg während des gesamten Prozesses. Der Ältere ließ durchblicken, dass er sich in der Familie schon einiges anhören musste – „Versager“ sei da noch ein harmloser Begriff gewesen. Er selbst habe beim Verlegen der Dachpappe nur „Handlangerdienste“ verrichtet, also Feuerlöscher, Material und Gasflaschen nach oben gereicht.
Die riesige Halle war über eine Vermietungsfirma betrieben worden. „Es hatte damals an mehreren Stellen reingeregnet, eines der Löcher war auch schon größer“, begründete der Angeklagte den Reparaturplan. Gegen 16 Uhr sei man damals fertig geworden, um 18.30 Uhr hätten beide das Gelände verlassen, hieß es im Prozess.
Feuerwehr im Großeinsatz
Gegen 23.30 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert, wie es später im Einsatzbericht hieß. Es brannte lichterloh. Mehr als zwölf Stunden lang waren fast 80 Feuerwehrleute im Einsatz, um ein Übergreifen der Flammen auf Wohngebäude und Garagen in der Umgebung zu verhindern. Den 45-Jährigen erreichte die Nachricht bei einer abendlichen Tanzveranstaltung, er fuhr sofort zurück: „Es war ein traumatisierendes Erlebnis“, sagt er heute. Und er entschuldige sich für sein Verhalten ausdrücklich.
Der Verteidiger des 45-Jährigen wollte eigentlich einen Freispruch erreichen, da der „Glimmbrand“ nicht habe bemerkt werden können. Der andere Angeklagte war ohne Anwalt gekommen.
Urteil mit Geldstrafen
Laut Urteil soll der Ältere 30 Tagessätze zu je 35 Euro, also insgesamt 1050 Euro bezahlen. Ihm kam sein Geständnis zugute. Der Mann, der die Dachbahnen verschweißte, soll 40 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 1600 Euro zahlen. Damit ging das Gericht beim „Hauptdachdecker“ etwas höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft. „Es fehlte ihnen beiden an der nötigen Erfahrung“, schätzte der Richter das Fachwissen beider Männer ein.
Der Prozess hatte eigentlich Ende 2025 stattfinden sollen, doch damals waren beide Angeklagte überraschend nicht gekommen und hatten teilweise zweifelhafte Atteste eingereicht, was am Amtsgericht für Ärger sorgte. Das Gericht ahndete dieses Verhalten mit Sanktionen gegen beide Angeklagten.