Diesel-Transport gestoppt: Agrarfirma aus Vorpommern droht vierstelliges Bußgeld
Diesel-Transport gestoppt: Agrarfirma droht Bußgeld

Gegen den Fahrer eines Landwirtschaftsunternehmens aus dem Raum Jarmen läuft wegen erheblicher Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Auch die Firma dürfte in die Ermittlungen einbezogen werden. Nach derzeitiger Einschätzung der Polizei ist mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich zu rechnen.

Kontrolle an der L271 bei Zachariae

Der Pritschenwagen war am Dienstag gegen 9 Uhr an der L271 im Bereich Zachariae (Gemeinde Siedenbrünzow) unterwegs, unweit von Demmin. Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow stoppten das Fahrzeug, das einen Dieseltank auf der Ladefläche trug.

Der Inhalt war offenbar zur Betankung von Traktoren und Mähdreschern gedacht, die auf einem Feld eingesetzt waren. Eine hierzulande gängige Praxis: Im Rahmen einer sogenannten Gefahrgut-Freistellung dürfen Landwirte Kraftstoff für die eigene betriebliche Verwendung zu ihren Arbeitsmaschinen transportieren.

Zahlreiche Sicherheitsmängel festgestellt

Dabei gelten jedoch klare Sicherheitsvorschriften, um bei einem Unfall oder einer Beschädigung des Behälters Gefahren für Menschen, Umwelt oder andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern. „Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass zahlreiche dieser Vorgaben nicht eingehalten wurden“, berichtet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg.

So fehlten unter anderem vorgeschriebene Kennzeichnungen und erforderliche Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise ein geeigneter Feuerlöscher. „Auch die notwendigen Unterlagen für die Beförderung des Gefahrguts konnten nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden. Darüber hinaus gab es Beanstandungen bei der Ladungssicherung und beim verwendeten Behälter.“

Weiterfahrt untersagt, Ermittlungen laufen

Wegen der festgestellten Mängel untersagten die Beamten die Weiterfahrt des Kleintransporters und leiteten Ermittlungen ein. „Wer Diesel zum Feld bringt, muss dafür sorgen, dass der Kraftstoff sicher verpackt, korrekt gekennzeichnet und ausreichend gesichert transportiert wird“, mahnt die Polizei.

Für den Transport von Dieselkraftstoff gelten unter anderem Vorgaben zur Kennzeichnung des Behälters mit der UN-Nummer 1202, dem Gefahrzettel der Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten sowie dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, listet sie auf.

Zudem verweist die Pressestelle auf Mengenbeschränkungen: „Für Diesel gilt bei der Beförderung in Versandstücken eine Höchstmenge von 1.000 Litern je Beförderungseinheit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der Freistellung eingehalten werden. Für Benzin liegt die entsprechende Grenze bei 333 Litern.“