Fast zwei Jahre nach einem Großbrand in Torgelow hat das Amtsgericht Pasewalk die beiden Verursacher zu Geldstrafen verurteilt. Richter Gerald Fleckenstein sprach die 45 und 35 Jahre alten Angeklagten der fahrlässigen Brandstiftung schuldig. Der ältere der beiden, Sohn eines Halleneigentümers, hatte eingeräumt, Stunden vor dem Brandausbruch gemeinsam mit einem Bekannten das mit Dachpappe gedeckte Hallendach repariert zu haben. Dabei war die Dachpappe an mehreren Stellen mit einem heißen Gasbrenner verschweißt worden.
Nachkontrollen nach den Arbeiten
„Die Fahrlässigkeit liegt darin, dass sie nach den Arbeiten am 5. Oktober 2024 nur noch zwei Stunden nachkontrolliert haben“, erläuterte der Richter. Solches Verschweißen von Dachpappe gilt unter Experten als besonders gefährlich, weil sich unterhalb der Dachoberfläche an Balken, Brettern oder in Zwischendecken schnell Glutnester bilden können. Diese können auch lange nach Abschluss der Reparaturen auflodern und ein Feuer auslösen.
Der Schaden im Fall Torgelow wurde auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Eine Versicherung soll bis heute nicht gezahlt haben. „Die Erfahrung besagt, dass man solche Dächer nach so heißen Arbeiten am besten 24 Stunden unter Kontrolle halten müsste“, sagte Brandgutachter Holger Liedtke im Prozess. Besser sei es, die Löcher erst zu vergießen und zu stopfen und danach erst Dachbahnen mit Flammen zu verschweißen. So könne die mehr als 800 Grad heiße Flamme nicht an das Holz gelangen. Problematisch sei zudem, dass man nur etwa 30 Zentimeter der Gasflamme sehe, diese aber bis zu einem Meter lang sein könne.
Angeklagter zeigt Reue
„Wir haben uns an diesem Tag dort getroffen“, erzählte der 45-jährige, sichtlich betroffene Angeklagte. Sein Bekannter aus dem Kreis Mecklenburgische Seenplatte, der einen Hausmeisterservice betreibt, sollte die Dachpappe verlegen. Dieser, ausgebildeter Tischler, schwieg von Anfang bis Ende des Prozesses. Der Ältere ließ durchblicken, dass er sich innerhalb der Familie einiges anhören musste. „Versager“ sei da noch ein harmloser Begriff gewesen. Er selbst habe beim Verlegen der Dachpappe nur „Handlangerdienste“ verrichtet, also Feuerlöscher, Material und Gasflaschen nach oben gereicht.
Die riesige Halle war über eine Vermietungsfirma betrieben worden. „Es hatte damals an mehreren Stellen reingeregnet, eines der Löcher war auch schon größer“, begründete der Angeklagte den Reparaturplan. Gegen 16 Uhr sei man damals fertig geworden, um 18.30 Uhr hätten beide das Gelände verlassen, hieß es im Prozess.
Feuerwehr im Großeinsatz
Gegen 23.30 Uhr wurde die Feuerwehr alarmiert, wie es später im Einsatzbericht aufgeführt wurde. Es brannte lichterloh. Mehr als zwölf Stunden lang waren damals fast 80 Feuerwehrleute im Einsatz, um ein Übergreifen der Flammen auf Wohngebäude und Garagen in der Umgebung zu verhindern. Den 45-Jährigen erreichte die Nachricht bei einer abendlichen Tanzveranstaltung, er fuhr sofort zurück: „Es war ein traumatisierendes Erlebnis“, sagt er heute. Und er entschuldige sich für sein Verhalten ausdrücklich.
Der Verteidiger des 45-Jährigen wollte eigentlich einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen. Der „Glimmbrand“ habe nicht bemerkt werden können, schätzte der Jurist ein. Der andere Angeklagte war ohne Anwalt gekommen.
Geldstrafen für beide Angeklagten
Laut Urteil soll der Ältere 30 Tagessätze zu je 35 Euro, also insgesamt 1050 Euro bezahlen. Ihm kam dabei sein Geständnis zugute. Der Mann, der die Dachbahnen verschweißte, soll 40 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 1600 Euro zahlen. Damit ging das Gericht beim „Hauptdachdecker“ etwas höher, als es die Forderung der Staatsanwaltschaft war. „Es fehlte ihnen beiden an der nötigen Erfahrung“, schätzte der Richter das Fachwissen beider Männer ein.
Der Prozess hatte eigentlich Ende 2025 stattfinden sollen, doch damals waren beide Angeklagte völlig überraschend nicht gekommen und hatten dann teilweise zweifelhafte Atteste eingereicht, was am Amtsgericht für Ärger sorgte. Das Gericht ahndete dieses Verhalten mit Sanktionen gegen beide Angeklagten.