Steinschaden-Streit beendet: Land zieht Rechtsmittel zurück
Steinschaden-Streit beendet: Land zieht Rechtsmittel zurück

Der langwierige und ungewöhnliche Rechtsstreit um eine Delle im Autodach eines hochrangigen Polizisten, mit dem sich das Amtsgericht Neubrandenburg befasst hatte, ist beendet. Das vom Polizeibeamten auf Schadensersatz verklagte Schweriner Finanzministerium hat sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichtes überraschend zurückgezogen. Damit ist das Urteil in dem mehr als drei Jahre laufenden Rechtsstreit rechtskräftig.

Stein fiel auf Autodach im Innenhof

Dem Kläger war am 16. Mai 2023 im Innenhof des Polizeipräsidiums in Neubrandenburg ein Stein auf das Dach seines VW Passat gefallen und hatte eine Beule hinterlassen. Der Polizeibeamte, der damals im Präsidialbüro arbeitete und zusammen mit dem Vizepräsidenten des Präsidiums Gunnar Mächler in dem Wagen fuhr, wollte den Autoschaden von exakt 1021,49 Euro ersetzt haben.

Die für den baulichen Zustand der alten Polizei-Liegenschaft im Stadtzentrum zuständige Landesbehörde für staatliche Liegenschaften, die dem Finanzministerium untersteht, wollte nicht zahlen. Die Anwältin der beklagten Seite bezweifelte mehrfach, dass die Delle wirklich von einem Stein aus der Präsidiumsfassade stammt. Sie führte an, dass jemand einen Stein von außen auf das abgeschirmte Polizeigelände geworfen haben könnte.

Vergleichsangebot abgelehnt

Selbst ein Vergleichsangebot des Klägers über die Hälfte der Schadenssumme wurde abgelehnt. Es wurde auch bezweifelt, dass der Beamte an der Stelle im Innenhof hätte parken dürfen. Nach mehreren Verhandlungstagen musste ein Urteil her. „Nach der Beweisaufnahme steht fest, dass der Schaden von einem vom Gebäude herabfallenden Stein verursacht wurde“, heißt es darin.

Bei „lebensnaher Betrachtung“ komme keine andere Ursache in Betracht, begründete Richterin Petra Hoeveler das Urteil. Eine Zeugin hatte den Knall im Mai 2023 gehört, als sie über den Innenhof ging und den „drei bis fünf Zentimeter großen und grauen Stein“ von der bröckelnden Fassade wegrollen sah. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand von außen Steine über die sehr hohen Gebäude wirft und ausgerechnet dieses Auto trifft, liege „vergleichsweise so fern wie der Einschlag eines Meteoriten“, heißt es im Urteil.

Fall abgeschlossen

Eine offizielle Begründung für das Umdenken gab es nicht. Der Fall sei nun abgeschlossen. Der Kläger arbeitet schon länger nicht mehr in Neubrandenburg. Die Polizei wird bald ins neue Präsidium umziehen, und das Auto hat der Mann schon vor längerer Zeit verkauft. „Wir können eigentlich froh sein, dass damals nur ein Auto getroffen wurde und nicht ein Mensch“, hatte die Richterin schon im Verfahren festgestellt.