LNG-Terminal Rügen: Binz scheitert mit Klage vor Bundesverwaltungsgericht
LNG-Terminal Rügen: Binz scheitert mit Klage

Das LNG-Terminal auf Rügen darf weiter betrieben werden. Die Gemeinde Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung des Terminals für Flüssigerdgas vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Der 7. Senat wies die Klage als unzulässig zurück (Aktenzeichen BVerwG 7 A 6.25).

Begründung des Gerichts

Schutzobjekte wie kommunale Einrichtungen lägen weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstandes, hieß es zur Begründung der Entscheidung. Die Gemeinde Binz, die in Sichtweite des Terminals liegt, hatte gegen die Betriebsgenehmigung geklagt und die Sicherheit nicht gewährleistet gesehen.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen.

Hintergrund und Genehmigung

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte trotz massiver Widerstände auf der Insel und Bedenken von Umweltschutzverbänden im April 2024 den Regelbetrieb des Terminals genehmigt. Fünf Monate später lief das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, im Regelbetrieb.