Seit dem 17. September vergangenen Jahres leben die Senioren im Sassnitzer "Haus der Träume" in großer Unsicherheit. Für das Zuhause, in dem sie ihren Lebensabend verbringen wollten, hat der Landkreis Vorpommern-Rügen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.
"Wir wissen nicht, ob das Haus bleibt", sagt die 86-jährige Brigitte Jasmann. Die Unsicherheit sei groß. Seit mehr als drei Jahren wohnt die frühere Sekretärin in der Senioren-WG und fühlt sich dort gut aufgehoben. "Das ist kein übliches Pflegeheim", schwärmt sie. Gemeinsam mit elf anderen Senioren lebt sie in einer Wohngemeinschaft. Jeder habe ein eigenes Zimmer und Bad. In der großen Wohnküche mit gemütlichem Mobiliar treffen sich die Senioren zum Kaffeeklatsch oder Spielen. Hier wird gemeinsam der Essensplan beraten, das Essen zubereitet und gespeist.
Selbstrettungsfähigkeit der Senioren eingeschränkt
Seit 2007 besteht das Haus in der Sassnitzer Bergstraße mit insgesamt vier großen Wohnungen, die sich die Senioren teilen. 18 Jahre später stellt der Landkreis nach einer Anzeige fest: "Das ursprünglich als Wohnhaus geplante Vorhaben entspricht im Hinblick auf die Nutzung einem Sonderbau." Die Selbstrettungsfähigkeit der Senioren sei eingeschränkt. Der Landkreis fordert Nachbesserungen und einen Antrag auf Änderung der Baugenehmigung.
Nachbelegungsverbot für die Einrichtung
Der Eigentümer des Hauses, Thomas Kaul, kann das Vorgehen des Kreises nicht nachvollziehen. "Den Baubehörden war 2007 klar, was hier entstehen soll", sagt er. Er zeigt Schreiben und ein Foto aus der damaligen Bauakte: "Hier entstehen vier Wohnungen für an Demenz erkrankte Menschen mit Betreuung", ist darauf zu lesen. Kaul hat gegen die Nutzungsuntersagung geklagt und zunächst vor Gericht einen Vergleich erwirkt. Die Schließung ist vorerst abgewendet. Für das Haus mit insgesamt 42 Plätzen gilt inzwischen ein Nachbelegungsverbot - mit der Folge, dass derzeit nur noch 28 Senioren in dem Haus wohnen.
In Mecklenburg-Vorpommern kein Einzelfall
Das "Haus der Träume" ist offenbar kein Einzelfall. Dem Sozialministerium sind ähnliche Fälle bekannt - Zahlen lägen jedoch nicht vor. Oftmals würden Anbieter von Wohngemeinschaften bei der Baubehörde die Nutzungsart nicht oder nicht zutreffend anzeigen, so eine Ministeriumssprecherin. "Die nun vorgenommene Einstufung als Sonderbau für nicht selbstrettungsfähige Personen dient dem Schutz der Nutzenden/Mieterinnen und Mieter, der natürlich besonders wichtig ist, sollte es zum Brandfall kommen."
Brandschutzdecken, Feuerlöscher, Brandmelder
Um ein Aus für das "Haus der Träume" abzuwenden, haben Eigentümer und Pflegedienst inzwischen nachgebessert. Neben dem bestehenden Fahrstuhl und zwei Treppenhäusern könnten Senioren über Feuerwehrleitern gerettet werden. "Das haben wir zusammen mit der Feuerwehr geübt", sagt die Leiterin des Pflegedienstes, Undine Auras. Brandschutzdecken hängen in den Fluren, zusätzliche Brandmelder und Feuerlöscher wurden installiert. Alle Mitarbeiter seien als Brandschutzhelfer ausgebildet worden. Die obere Etage im Dachgeschoss mit sechs Plätzen wurde freigezogen.
Großer Andrang: 135 Senioren auf der Warteliste
"Es drückt die Zeit", sagt Auras. "Die Zimmer dürfen nicht nachbelegt werden. Von daher schrumpfen wir und sterben aus." Sie sieht das Haus mit dem besonderen Wohnkonzept inzwischen in seiner Existenz bedroht. Mitarbeiter mussten in Teilzeit geschickt werden, sagt sie. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei so nicht mehr möglich. Dabei stehen 135 Senioren auf der Warteliste. Der Mangel an Pflegeplätzen auf Rügen sei groß, sagt Undine Auras. Der Streit dürfe nicht auf dem Rücken der Senioren ausgetragen werden, sagt sie.
Dem Landkreis reichen die Sofortmaßnahmen im Haus nicht aus, er fordert ein Nutzungskonzept, "wo welche Personen mit welchen körperlichen Einschränkungen oder Pflegegraden untergebracht werden sollen." Darauf aufbauend sei "ein Brandschutzkonzept zu entwerfen, das im Baugenehmigungsverfahren von einem externen Sachverständigen geprüft wird", heißt es von der Kreisverwaltung auf NDR-Anfrage. Dieses fehle noch.
Spielt der Landkreis auf Zeit?
Der Eigentümer und auch der Pflegedienst haben den Eindruck, dass die Verwaltung auf Zeit spielt. Die Unsicherheit bei den Bewohnern wächst. Im Februar hatte Eigentümer Thomas Kaul einen Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt, um die Schließung abzuwenden. "Aus meiner Sicht müsste die Verwaltung ihren Ermessensspielraum zugunsten des Objektes, der alten Menschen, ausüben, dass der Betrieb ungehindert weitergehen kann", sagt er. 200.000 Euro hat er eigenen Angaben zufolge bereits in Anträge und Gutachten investiert.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen habe sich verpflichtet, über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten zu entscheiden, heißt es von dort auf NDR-Anfrage. Man gehe davon aus, dass die baurechtlich notwendigen Zustände zeitnah geschaffen werden könnten.