Seit mehr als 20 Jahren stand Ludmilla (Name geändert) in der Ukraine vor einer Grundschulklasse. Sie unterrichtete fast alle Fächer, arbeitete mit inklusiven Klassen und besitzt drei pädagogische Abschlüsse. Heute lebt sie in Neubrandenburg, hat Deutsch auf B2-Niveau gelernt, als Schulbegleiterin gearbeitet – doch als Lehrerin ist sie nicht tätig.
Hürden bei der Anerkennung
Wer einen ausländischen Lehramtsabschluss in Mecklenburg-Vorpommern vollständig anerkennen lassen möchte, muss Studienleistungen in den Unterrichtsfächern, bildungswissenschaftliche und schulpraktische Nachweise sowie einen dem hiesigen Vorbereitungsdienst vergleichbaren Abschluss vorweisen. Wesentliche Unterschiede können durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.
Die vollständige Anerkennung ist für den öffentlichen Schuldienst nicht zwingend. Auch ohne sie können ausländische Lehrkräfte eingesetzt werden, sofern sie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. C2 ist nur in bestimmten Fällen nötig, etwa wenn Deutsch als Unterrichtsfach unterrichtet wird oder in den Klassen 1 und 2.
Berufserfahrung zählt – aber nicht automatisch
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass ausländische Lehrkräfte ihre Berufserfahrung in die Anerkennung einbringen können. Ob und in welchem Umfang dies fehlende Ausbildungsbestandteile ausgleicht, wird individuell geprüft. Nach Angaben der Agentur für Arbeit Neubrandenburg können Lehrkräfte mit teilweise anerkannter Qualifikation auch als Schulbegleiter, in Kita oder Hort, in Vorbereitungsklassen oder in weiteren pädagogischen Bereichen arbeiten.
Diesen Weg hat Ludmilla bereits kennengelernt: Fast zwei Jahre arbeitete sie als Schulbegleiterin. Für sie war das eine wichtige Erfahrung, aber keine endgültige Lösung. Sie möchte wieder selbst pädagogisch arbeiten.
Ein Fall aus der Praxis
Vor rund 20 Jahren übernahm sie zwei Zwillingsbrüder mit einer schweren genetischen Erkrankung. Die Schule hatte damals wenig Erfahrung mit inklusivem Unterricht. Gemeinsam mit Eltern und Kollegen entwickelte sie Lösungen. 2019 belegte sie bei einem Wettbewerb zum Thema inklusiver Unterricht auf regionaler Ebene den ersten Platz. Rückblickend sagt sie: „Wir wussten überhaupt nicht, wie das funktionieren soll.“
Als sie 2022 nach Deutschland kam, sprach sie kein Deutsch. Eine deutsche Frau half ihr, einen Sprachkurs zu finden, Nachbarn organisierten Fahrgemeinschaften. Inzwischen hat sie ihre Deutschkenntnisse verbessert, mehrere Praktika absolviert und sich für pädagogische Tätigkeiten beworben – einige Bewerbungen wurden abgelehnt, auf andere erhielt sie keine Antwort.
Der Weg zurück ins Klassenzimmer
Ludmilla weiß, dass ihr Deutsch noch nicht für eine reguläre Lehrtätigkeit reicht. Sie möchte zunächst andere Möglichkeiten nutzen: arbeiten, Erfahrung sammeln, Sprachkenntnisse erweitern – und gleichzeitig näher an den Beruf zurückkommen. Die deutschen Schulen beeindrucken sie mit digitalen Tafeln, Materialien und Räumen für den Austausch. Sie möchte ihre ukrainische Erfahrung mit dem deutschen System verbinden. Für sie ist die Frage konkret: Wie kann sie das, was sie seit Jahrzehnten kann, schon heute sinnvoll einsetzen – und gleichzeitig die Voraussetzungen für den nächsten Schritt erfüllen?