Wer ein Video über seinen Internetaccount hochlädt, in dem andere Menschen bloßgestellt und der Lächerlichkeit preisgegeben werden, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Das hat ein junger Mann aus Sponholz bei Neubrandenburg zu spüren bekommen. Dem heute 20-Jährigen wurde der noch relativ neue Strafvorwurf „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ zur Last gelegt.
Geständnis und unterschiedliche Meinungen über die Strafe
Die Verhandlung bei Richterin Maria Hein am Amtsgericht Neubrandenburg dauerte am Ende nicht lange, weil der junge Mann sich weitgehend geständig zeigte. Welche Konsequenzen ihm deshalb drohen, darüber gingen die Meinungen allerdings zunächst auseinander.
Der gegenwärtig noch arbeitslose Angeklagte hatte im Frühjahr 2025 ein Video entdeckt, in dem ein deutlich erkennbarer Berufsschüler versucht, das Abschleppen seines Autos zu verhindern. Dieser Kurzfilm, den der Angeklagte selbst nicht gedreht haben will, zeigt eine heftige Auseinandersetzung zwischen einem Auszubildenden und einem Mann vom Auto-Abschleppdienst. Dieser will den Wagen an den Haken nehmen, der Azubi versucht, dies zu verhindern und rollt dabei sogar gegen den Abschleppdienst-Fahrer.
Video mit Millionenaufrufen und Shitstorm
Das Video wurde laut Anklage vom Beschuldigten auf Instagram hochgeladen, soll mehr als zwei Millionen Mal aufgerufen worden sein und einen „Shitstorm“ ausgelöst haben. Der unfreiwillige „Hauptdarsteller“ in dem Streifen wurde böse verspottet. Dieser forderte den 20-jährigen Beschuldigten auf, das Video umgehend zu löschen oder anderweitig rückgängig zu machen.
Das hat der Angeklagte nach eigenen Angaben auch getan. „Es hat ein bis zwei Tage gedauert“, sagte der Mann vor Gericht. Im Portal TikTok soll das Filmchen aber immer noch abrufbar sein.
Doch auch wenn er nicht Autor des Filmes ist: „Hochladen und zur Verfügung stellen reichen schon“, sah die Richterin diese Aktionen als rechtswidrig an. Das sollte eigentlich mit einem Strafbefehl über 250 Euro geahndet werden, doch das wollte der 20-Jährige nicht zahlen und legte Einspruch ein.
Ausbildung in Aussicht, aber Geldknappheit
Die Parteien erörterten die Lage: Da der Angeklagte zweifelsfrei wohl nicht der Autor des Videos sei, könnte man ja über eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nachdenken, regte Anwalt Stefan Rohr an. Sein Mandant hat eine Eintragung im Vorstrafenregister: Einmal wurde ihm darüber hinaus die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen, dann aber von der Verfolgung doch abgesehen.
Der Angeklagte trug vor, dass er einen Ausbildungsvertrag in der Tasche habe und die Lehre im September beginne. Dann werde er rund 1300 Euro verdienen. Und er würde auch eine Geldauflage akzeptieren. Doch bei der Liste seiner finanziellen Verpflichtungen wurde schnell klar, dass das Geld gerade mal für die anstehenden Ausgaben und vorhandenen Schulden reicht.
Urlaub statt Arbeitsstunden – doch die Richterin bleibt konsequent
„Dann sollten sie gemeinnützige Arbeit verrichten“, schlug die Richterin vor. Das wollte der Angeklagte aber verhindern. Er wolle ja vor seiner Ausbildung noch Urlaub machen, lautet eines seiner Argumente.
„Ich möchte aber, dass Sie bestraft werden und nicht ihre Eltern“, blieb Richterin Hein konsequent und lehnte eine Geldauflage ab. Am Ende ging Anwalt Stefan Rohr mit seinem Mandanten kurz vor die Tür. Danach hatte der 20-Jährige offenbar eingesehen, dass es für ihn bei längerer Verhandlung ungemütlicher werden könnte und akzeptierte lieber die Arbeitsstunden.
Der Angeklagte soll innerhalb von drei Monaten 20 gemeinnützige Arbeitsstunden absolvieren, die ihm die Jugendgerichtshilfe zuweisen wird. „Ich hoffe, das klappt“, sagte die Richterin. Sonst würde das Verfahren wieder aufgenommen. „Und dann wären wir alle hier nicht mehr nett“, gab sie dem Angeklagten als Warnung mit.