520 Unterschriften für Abwahl der Rathaus-Chefin: Wie es jetzt weitergeht
Abwahl in Dargun: 520 Unterschriften, Entscheidung offen

Die Abwahl-Initiative gegen Darguns Bürgermeisterin Jana Böttcher (parteilos) hat ihr erstes Ziel erreicht: 520 Unterschriften sind zusammengekommen. Damit haben mehr als zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger Darguns und der Ortsteile unterschrieben.

Stadtvertreter tagen erst am 29. September wieder

Bürgervorsteher Karl-Heinz Graupmann hat die Unterschriften inzwischen entgegengenommen, wie er gegenüber dem Nordkurier bestätigte. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sollen die Stadtvertreter in ihrer nächsten Sitzung am 29. September entscheiden.

Graupmann beauftragte nach eigenen Angaben die stellvertretende Bürgermeisterin Diana Wegner, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, über die das Gremium dann abstimmen soll. Sollte das Begehren formal gebilligt werden, steht im nächsten Schritt die Entscheidung an, ob es zu einem Bürgerentscheid über die Abwahl der Rathaus-Chefin kommt.

Gründe für die Initiative

Als Grund für die Aktion hatte die Initiative ein verlorengegangenes Vertrauen genannt. Auslöser des Unmuts waren unter anderem die Herabstufung des Strandbades am Klostersee zu einer unbewachten Badestelle sowie die damit verbundene Demontage und der Verkauf der Schwimmerinsel. Kontrovers diskutiert werden in Dargun zudem Pläne zur Schließung von Feuerwehrstandorten in den Ortsteilen.

Chancen für einen Bürgerentscheid

Wie die Chancen für einen Bürgerentscheid stehen, dazu wollte sich Graupmann nicht weiter äußern. In der Stadtvertretung steht das Handeln der Bürgermeisterin bislang eher weniger in der Kritik. Unbequeme Nachfragen gibt es zwar regelmäßig, doch etwa den Umbau des Strandbades hatten die Abgeordneten mit großer Mehrheit mitgetragen. Von einem grundlegend zerstörten Vertrauensbruch zwischen Stadtvertretung und Bürgermeisterin kann nach derzeitigem Stand keine Rede sein.

Gleichzeitig gibt es Stimmen im Gremium, die den Willen von mehr als 500 Unterzeichnern berücksichtigen wollen. Ein Bürgerentscheid könne Klarheit darüber bringen, ob die Bürgermeisterin in der Einwohnerschaft weiterhin genügend Rückhalt habe, heißt es dort.

Hohe Hürden für eine Abwahl

Die Hürden für eine Abwahl sind hoch. Nach Kommunalverfassung braucht es bei einem solchen Bürgerentscheid eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, die zugleich mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten entsprechen muss. In Teterow scheiterte ein Abwahlantrag vor vier Jahren.

Böttcher selbst beschrieb die Lage angesichts der Abwahlbestrebungen als „etwas kritisch“. Sie hoffe, die Bürger wieder auf ihre Seite zu holen und zeigte sich optimistisch.