Am Ufer des Güstrower Inselsees, direkt am neuen Uferradweg gelegen, spitzt sich der Streit um ein ehemaliges Pumpenhaus zu. Der Landkreis Rostock verlangt vom Eigentümer Axel N. den vollständigen Rückbau bis zum 30. September 2026. Eine Stellungnahme des Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern eröffnet jedoch eine letzte Möglichkeit, das Gebäude zu erhalten.
Seit Jahren Streit um das historische Gebäude
Das Pumpenhaus wurde den Unterlagen zufolge um 1928/1929 errichtet und diente der Wasserförderung und Bewässerung der Gewächshäuser der örtlichen Gärtnerei. Laut Axel N. wurde das Gewerbe der Gärtnerei im Jahr 2009 offiziell abgemeldet. Das 693 Quadratmeter große, unerschlossene Grundstück erwarb er 2011. Seitdem sichert er nach eigenen Angaben die Verkehrssicherheit und den baulichen Zustand des Gebäudes.
Bereits 2013 stoppte der Landkreis die Bauarbeiten. Axel N. hatte eine Zwischendecke und eine Innenwand eingezogen. Aus Sicht der Behörde handelte es sich um statisch relevante Eingriffe, die eine Genehmigung erfordert hätten. Seitdem ruhen die Arbeiten. Regelmäßige behördliche Kontrollen, zuletzt im Oktober 2025, bestätigten die Einhaltung.
Touristische Idee scheitert an Behörden
Im Sommer 2024 stellte Axel N. einen Antrag auf Nutzungsänderung: Aus dem Pumpenhaus sollte eine Verleihstation für Kanus und Stand-Up-Paddling werden, ergänzt um einen kleinen Außer-Haus-Verkauf von Getränken, Eis und Snacks für Fahrradtouristen sowie eine einfache Unterkunft für eine saisonale Betreuungskraft. Geplant war zudem die Erschließung mit Strom und Wasser, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Radwegs vom Schöninseler Weg zum Pfahlweg.
Dieser 2,7 Kilometer lange Abschnitt des neuen Uferradwegs wurde am 7. Juli 2026 nach rund einem Jahr Bauzeit freigegeben – eine Erschließung sah die Baumaßnahme aber nicht vor. Interessanterweise wird das ehemalige Pumpenhaus im Zuge des Millionenbaus bereits als Landmarke und geografischer Orientierungspunkt genutzt. Das Teilstück vom Pfahlweg bis zum Gebäude ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, ehe es in einen reinen Radweg bis zum Schöninseler Weg übergeht. Der Radweg verläuft zudem mitten durch das sensible Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet.
Für Axel N. und viele Beobachter wirft dies Fragen auf: Warum gelingt der Stadt ein Millionenprojekt, während einem privaten Investor ein leises, emissionsfreies Wassersportprojekt verwehrt wird? Und warum lässt man ein historisches Gebäude verfallen oder reißt es ab, anstatt es als Rast- und Servicestation in das neue Radwegekonzept einzubinden?
Ablehnung und Beseitigungsverfahren
Im September 2024 lehnte die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises den Bauantrag ab. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin zog Axel N. im April 2025 wegen Aussichtslosigkeit zurück; die Ablehnung ist damit rechtskräftig. Hintergrund ist der Wegfall des Bestandsschutzes: Da das Gebäude seit Jahrzehnten nicht mehr zur Bewässerung genutzt wird, gilt jede neue Nutzung als Neubau. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Inselsee und Heidberge“, grenzt an ein gesetzlich geschütztes Biotop und befindet sich im 50-Meter-Gewässerschutzstreifen des Inselsees, in dem ein generelles Bauverbot gilt.
Im April 2026 leitete der Landkreis das Beseitigungsverfahren ein. Mit Schreiben vom 18. Juni 2026 wurde Axel N. angewiesen, das Gebäude bis zum 30. September 2026 vollständig zurückzubauen und den Bauschutt fachgerecht zu entsorgen. Für den Fall der Nichtbefolgung wurden Gebühren und Zwangsmaßnahmen angekündigt.
Zwei Wege könnten den Abriss stoppen
Der eingeschaltete Bürgerbeauftragte des Landes, Dr. Stefan Heidig, bestätigte in seiner Stellungnahme vom 15. Juli 2026 die rechtliche Einschätzung des Landkreises, zeigte aber zwei mögliche Wege auf, die den Abriss verhindern könnten: Erstens könnte die Stadt Güstrow im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen und das Areal als „Sondergebiet für Sport, Freizeit und Tourismus“ ausweisen. Zweitens käme eine Einstufung als „mitziehend privilegierte“ Servicestation in Betracht, sofern die Stadt ein öffentliches und touristisches Interesse an einer Rast- und Servicestation am neuen Radweg erklärt.
Um Zeit für diese Schritte zu gewinnen, wandte sich der Bürgerbeauftragte an den Landrat des Landkreises Rostock und an den Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow. Er bat darum, für die Dauer des Petitionsverfahrens von einer endgültigen Beseitigungsanordnung abzusehen und eine Fristverlängerung zu prüfen. Axel N. hofft nun auf die Stadt Güstrow. Ohne ein entsprechendes Signal der Stadt droht im Herbst 2026 der Abriss des ehemaligen Gärtnerei-Pumpenhauses am Inselsee.