A400M der Luftwaffe im Tiefflug über Parchim: Mindesthöhe eingehalten
A400M im Tiefflug über Parchim: Mindesthöhe eingehalten

Ein A400M der Luftwaffe hat am Dienstag die Region Parchim in einer Höhe von rund 200 Metern überflogen. Das teilte die Luftwaffe auf Anfrage mit. Der Tiefflug diente dem taktischen Training der Crews.

Übungsflug über Parchim und Neubrandenburg

Die Maschine war mit etwa 500 km/h unterwegs und auch in Neubrandenburg, rund 120 Kilometer entfernt, im Tiefflug zu sehen. Ein Sprecher erklärte, ein Verzicht auf Tiefflüge sei „mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen“ nicht möglich.

Ein großer Teil der fliegerischen Ausbildung findet laut Bundeswehr in Simulatoren statt. „Die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich“, so der Sprecher weiter.

Übungsziele: Trollenhagen und Parchim

Die A400M des Lufttransportgeschwaders 62 (LTG) aus Wunstorf fliegen regelmäßig die Region um Neubrandenburg an. Der ehemalige Fliegerhorst Trollenhagen dient dabei als Übungsobjekt für Landeanflüge und das Training mit Nachtsichtgeräten. Der Vorteil: Landebahn und Umfeld sind nachts nicht beleuchtet.

Beim Trainingsflug am Dienstag wurde auch der geschlossene Flughafen Parchim für „taktische Verfahren“ genutzt, wie die Luftwaffe mitteilte.

Der A400M: Das größte Transportflugzeug der Luftwaffe

Der rund 45 Meter lange A400M kann bis zu 116 Soldaten, sechs Geländewagen oder einen Schützenpanzer transportieren. Auch ein Kampfhubschrauber passt in den Laderaum. Zudem kann der A400M andere Luftfahrzeuge wie den Eurofighter in der Luft betanken und wird deshalb als „fliegende Tankstelle“ bezeichnet.

Tiefflüge sind notwendig, um Radarsysteme zu umgehen, feindliche Luftabwehr zu meiden und Fracht präzise abzuwerfen. Militärische Luftbetankungsmanöver dürfen dagegen nur in großen Höhen und auf festgelegten Routen stattfinden.

Mindestflughöhe eingehalten

Tiefflüge sind in Deutschland an Werktagen von 8 bis 18.30 Uhr bis zu einer Mindestflughöhe von 150 Metern über Grund zulässig, ausgenommen Großstädte und bestimmte Industrieanlagen. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr bestätigte nach Auswertung der Flugdaten, dass die gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen eingehalten wurden und die Mindestflughöhe nicht unterschritten wurde.

Die Geschwadersprecherin erklärte den scheinbar besonders tiefen Flug bei Parchim mit einem optischen Effekt: Wegen der Größe des A400M wirke der Abstand zum Boden geringer, als er tatsächlich ist.