Parchimer Fememord: Lehrer getötet, Täter werden NS-Größen
Parchimer Fememord: Lehrer getötet, Täter werden NS-Größen

In der Nacht zum 1. Juni 1923 verschwindet der 23-jährige Lehrer Walter Kadow aus Parchim. Wenige Stunden später wird er bei Neuhof von mehreren Männern aus dem Umfeld der Roßbach-Gruppe getötet und im Wald verscharrt. Der Fall wird als Parchimer Fememord bekannt. Vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig stehen später auch zwei Männer vor Gericht, die im NS-Staat Karriere machen: Rudolf Höß und Martin Bormann.

Ein Lehrer im rechten Milieu

Walter Kadow wurde 1900 in Hagenow als Sohn eines Schmieds geboren. Er ließ sich zum Volksschullehrer ausbilden und arbeitete als Hilfslehrer in Roggenstorf. Anfang 1921 schloss er sich auf dem Gut Herzberg der Arbeitsgemeinschaft Roßbach an. Diese Gruppe ging aus dem Freikorps Roßbach hervor, einer rechten paramilitärischen Formation der frühen Weimarer Republik. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten solche Verbände an gewaltsamen politischen Auseinandersetzungen teilgenommen. Als sie verboten wurden, machten viele ihrer Angehörigen unter neuen Namen weiter.

In Mecklenburg fanden Roßbach-Leute auf Gütern Beschäftigung. Offiziell arbeiteten sie in der Landwirtschaft. Tatsächlich blieben viele von ihnen militärisch organisiert, hielten Verbindung untereinander und wurden auch als Wachleute oder Streikbrecher eingesetzt. Teilweise verfügten sie über illegale Waffen. Im Raum Parchim spielten die Güter Herzberg und Neuhof eine wichtige Rolle. Auf Herzberg arbeitete Martin Bormann, damals landwirtschaftlicher Angestellter und Funktionär im Roßbach-Umfeld. Auf Neuhof führte Rudolf Höß einen Arbeitstrupp.

Verdacht, Schulden und die Tat

Kadow galt unter den Roßbach-Leuten als schwierig. Ihm wurde vorgeworfen, sich als früherer Leutnant ausgegeben, Geld geliehen und nicht zurückgezahlt zu haben. Außerdem stand der Verdacht im Raum, er sei kommunistisch gesinnt. 1922 oder Anfang 1923 wurde Kadow auf Veranlassung Bormanns aus der Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen. Dabei wurde bekannt, dass er einen Vorschuss von 30.000 Mark erhalten hatte, der auch für andere Mitglieder bestimmt gewesen sein soll. Bormann drängte darauf, Kadow müsse seine Schulden abarbeiten.

Am 31. Mai 1923 erschien Kadow nach längerer Abwesenheit wieder in Parchim. Bormann wurde darüber informiert. Er wollte Kadow nicht mehr arbeiten lassen, sondern bestrafen. Mehrere Roßbach-Leute aus Neuhof und Herzberg trafen Kadow in einer Parchimer Gaststätte. Es wurde getrunken. Später war Kadow stark alkoholisiert und bestieg einen Wagen. Die Fahrt führte hinaus in Richtung Neuhof, einem Gut an der Landstraße, der heutigen B321, nach Crivitz.

Gewalt und Ermittlungen

Unterwegs und später außerhalb der Stadt begannen die Misshandlungen. Die Männer schlugen mit Fäusten, Gummiknüppeln, einem Spazierstock und einem Ast auf Kadow ein. Rudolf Höß schrieb später, die Beteiligten seien betrunken gewesen und hätten kaum noch überlegt. Die Gewalt endete tödlich. Emil Wiemeyer schnitt dem am Boden liegenden Kadow mit einem Taschenmesser die Kehle durch. Anschließend gaben Rudolf Höß und Karl Zabel Schüsse auf seinen Kopf ab. Am nächsten Morgen wurde Kadows Leiche im Wald vergraben.

Lange blieb die Tat nicht verborgen. Einer der Beteiligten, Bernhard Jurisch, bekam offenbar Angst, selbst beseitigt zu werden. Am 22. Juni 1923 ging er in Berlin zur Redaktion des sozialdemokratischen „Vorwärts“ und berichtete von Kadows Tötung. Danach begannen umfangreiche Ermittlungen. Der Fall lag zunächst bei der Schweriner Staatsanwaltschaft. Oberreichsanwalt Ludwig Ebermayer zog das Verfahren jedoch an sich und brachte den Fall vor den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig.

Urteile und spätere Karrieren

Verhandelt wurde vom 12. bis 15. März 1924. Angeklagt waren 13 Männer, darunter Martin Bormann, Rudolf Höß, Emil Wiemeyer, Karl Zabel und Bernhard Jurisch. Sechs Männer, darunter Höß, standen wegen Mordes vor Gericht. Bormann wurde ein geringeres Vergehen zur Last gelegt. Vor Gericht stellten die Angeklagten Kadow als Verräter dar. Sie behaupteten, bei ihm einen Mitgliedsausweis der kommunistischen Jugend und russisches Geld gefunden zu haben. Daraus hätten sie geschlossen, Kadow sei ein kommunistischer Spitzel. Überprüfen ließ sich das nicht mehr.

Am 15. März 1924 verkündete der Staatsgerichtshof sein Urteil. Rudolf Höß wurde wegen schwerer Körperverletzung und vollendeten Totschlags zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Emil Wiemeyer erhielt zwölfeinhalb Jahre Zuchthaus. Weitere Beteiligte bekamen mehrjährige Haftstrafen. Martin Bormann wurde wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung sowie Begünstigung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Unklar blieb, welche Verletzung Kadow letztlich tötete. Deshalb verurteilte das Gericht die Hauptbeteiligten nicht wegen Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung und Totschlags. Durch die Koch-Amnestie kam Höß bereits im Juli 1928 wieder frei.

Rudolf Höß trat später in die SS ein. Er diente in Dachau und Sachsenhausen und wurde 1940 Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz. 1947 wurde er in Polen zum Tode verurteilt und auf dem Gelände des ehemaligen Stammlagers Auschwitz hingerichtet. Martin Bormann trat 1927 in die NSDAP ein. Er stieg über Parteifunktionen, die Verwaltung der NSDAP-Hilfskasse und den Stab von Rudolf Heß auf. 1941 wurde er Leiter der Parteikanzlei im Rang eines Reichsministers, 1943 Sekretär Adolf Hitlers. 1938 erhielt Bormann für seine Haft im Zusammenhang mit dem Kadow-Fall den sogenannten Blutorden.

Der Parchimer Fememord bleibt ein lokaler Fall mit einer weitreichenden Tragweite: Eine Tat, die in Mecklenburg begann, führt in den Lebensläufen zweier Beteiligter bis in die zentralen Bereiche des nationalsozialistischen Macht- und Vernichtungsapparats. Für Parchim, Neuhof und Herzberg ist der Fall ein Teil der eigenen Geschichte der frühen Weimarer Jahre.