Nord Stream wieder aufdrehen? Hürden sind enorm
Nord Stream: Hürden für Wiederinbetriebnahme enorm

Die Forderung von AfD und BSW, die Ostseepipeline Nord Stream wieder in Betrieb zu nehmen, klingt verlockend – doch die Umsetzung ist mit erheblichen Hürden verbunden. Das zeigt eine Analyse der aktuellen Lage.

Politische Forderungen und öffentliche Erwartungen

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt angekündigt, im künftigen Magdeburger Landtag mit Unterstützung der AfD zu beantragen, Nord Stream zu öffnen, um die deutschen Gasspeicher mit russischem Gas zu füllen. Auch im BSW-Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern wird mit Plakaten „Nord Stream aufdrehen!“ geworben. AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla versprach bei einer Wahlkampfveranstaltung in Grimmen: „Wir werden Nord Stream wieder ans Netz bringen.“

Diese Versprechen suggerieren, dass Bürger und Unternehmen automatisch weniger für Erdgas zahlen müssten wie vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022. Eine Umfrage unserer Zeitung in MV zeigt, dass 51 Prozent der Befragten die Frage „Soll Deutschland wieder Öl und Gas aus Russland beziehen?“ mit Ja beantworten.

Technische und rechtliche Hindernisse

Doch die Leitungen, die im September 2022 gesprengt worden waren, können nicht einfach wieder ans Netz gehen. Ein Fragenkatalog an AfD und BSW zeigt: Die Lage ist komplex. AfD-Landesvorsitzender Enrico Schult räumt ein, der „Sachverhalt sehr komplex“ sei. BSW-Pressesprecher Thomas Schneider erklärt: „Die gegenwärtige Rechtslage steht einer Inbetriebnahme entgegen. Auf EU-Ebene besteht inzwischen ein Transaktionsverbot hinsichtlich Betrieb, Wartung und Nutzung von Nord Stream 1 und Nord Stream 2.“ Zudem habe die EU 2026 den schrittweisen Ausstieg aus russischen Gasimporten beschlossen.

Beide Parteien setzen auf den nicht zerstörten Strang B von Nord Stream 2. Schneider fordert „als ersten Schritt eine umfassende technische Prüfung, ob und mit welchem Aufwand der nicht aufgerissene Strang B von Nord Stream 2 für Gaslieferungen genutzt werden könnte.“ Schult sieht die „Inbetriebnahme des unbeschädigten Stranges von Nord Stream 2 als naheliegende erste Option“. Die Reparatur der beschädigten Stränge wäre „als mittel- bis langfristiges Vorhaben zu prüfen.“

Zertifizierung und Betreiberfragen

Die intakte Nord Stream 2-Röhre kann derzeit nicht ans Netz gehen, weil sie von der Bundesnetzagentur nicht zertifiziert worden ist. Nach den Explosionen senkte die Nord Stream 2 AG den Druck im Strang B im Oktober 2022 kontrolliert auf rund 50 bar. Öffentlich bekannt ist, dass die Leitung kein bekanntes Leck erlitt, aber der genaue Zustand des gesamten Systems ist nicht belegt. Es wären aufwendige Untersuchungen notwendig.

Die Nord Stream AG mit Sitz in der Schweiz, deren Hauptgesellschafter Gazprom ist, hat im Mai 2025 knapp einen Konkurs abwenden können. Die Reparaturkosten werden auf 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro geschätzt. Die Bundesnetzagentur verlangt für den deutschen Leitungsabschnitt eine nach deutschem Recht organisierte Betreiberstruktur. Schult nennt Optionen wie eine „neu aufgestellte deutsche Betreibergesellschaft, die Beteiligung von Energieunternehmen und Investoren oder ein Betreiberkonsortium.“ Auch das BSW setzt auf eine neue Betreibergesellschaft.

Rechtliche Auseinandersetzungen und politische Ablehnung

Im Februar 2024 verklagte die AG die Versicherer Lloyd’s und Arch vor dem Londoner Gericht auf Zahlung von 580 Millionen Euro Reparaturkosten. Im Juli dieses Jahres wurde die Forderung abgelehnt, weil die Leitungen infolge des russischen Angriffskrieges zerstört worden waren. Schult geht davon aus, dass die Versicherer nicht zahlen und möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden müssen. Gegen einen mutmaßlichen Täter aus der Ukraine hat der Generalbundesanwalt Anklage erhoben, der Prozess soll in Hamburg beginnen.

Die Bundesregierung hat keinerlei Kontakte zum US-Investor Stephen Lynch, der angeblich Interesse an einer Übernahme hat. Ministeriumssprecherin Susanne Ungrad dementiert: „Es gab keine Kontakte der Bundesregierung zu Herrn Lynch.“ Die Nord Stream Pipelines unterliegen mit dem 18. Sanktionspaket europäischen Sanktionen. „Russisches Gas ist generell sanktioniert“, so Ungrad. Eine Inbetriebnahme müsste zertifiziert werden, durch die Bundesnetzagentur, bestätigt durch die Bundesregierung und abgesprochen mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. „Das ist nicht eine Frage einer Landesregierung.“

CDU-Landesvorsitzender Daniel Peters warnt: „Wir dürfen doch nicht vergessen, dass es letztlich Putin war, der 2022 den Gashahn zugedreht hat.“ Selbst wenn Russland wieder liefern würde, brächte das nicht automatisch eine Preissenkung. „Der Preis entsteht im europäischen Markt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Russen uns ihr Gas zum Spottpreis liefern würden.“ Grünen-Spitzenkandidatin Claudia Müller nennt die Reaktivierung „eine gefährliche Scheinlösung“, die Deutschland wieder erpressbar mache. Sie verweist auf Strom aus Wind und Sonne als „die echte Antwort auf hohe Energiepreise.“ SPD-Generalsekretär Julian Barlen stellt klar: „Über die Zukunft der Ostseepipeline wird nicht in MV entschieden. Das sind Fragen des Bundes. Und im Übrigen dauert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter an.“

Es bleibt die moralische Frage, ob deutsche Bürger mit ihren Rechnungen Putins Krieg finanzieren sollen. Schneider vom BSW sagt: „Wir wollen ein schnellstmögliches Ende des Krieges in der Ukraine und eine tragfähige Friedenslösung. Wir halten es jedoch nicht für sinnvoll, wirtschaftliche Beziehungen und insbesondere die Energieversorgung Deutschlands dauerhaft zum Instrument geopolitischer Konfrontation zu machen.“ Schult von der AfD antwortet überraschend klar: „ist aus unserer Sicht ein Ende des Krieges in der Ukraine Grundvoraussetzung.“