15 Cent: Welche Pflicht jetzt für alle Tierhalter gilt
15 Cent: Pflicht für alle Tierhalter

Wer im Landkreis Ludwigslust-Parchim Hühner, Schafe, Bienen oder Pferde hält, muss diese Tiere beim Veterinäramt anmelden. Das gilt ausdrücklich auch für private Tierhalter mit nur wenigen Tieren. Wer seine Tiere nicht registrieren lässt, riskiert ein Bußgeld und kann im Seuchenfall keine Entschädigung erhalten.

Meldepflicht für viele Tierarten

Die Meldepflicht betrifft Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Hühner, Enten, Gänse, Puten, Tauben, Wachteln, Fasane und Perlhühner. Auch Gehegewild und Bienen müssen registriert werden. „Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Stalls oder die Zahl der Tiere. Die Vorschrift gilt ausdrücklich auch für Kleinsthaltungen im privaten Garten und Hobbybereich“, erklärt Dr. Olav Henschel, Veterinär des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Die Anmeldung muss erfolgen, bevor die Tiere einziehen. Angegeben werden müssen unter anderem die Tierart, die Anzahl der Tiere und ihr Standort. „Nur wenn bekannt ist, wo Tiere gehalten werden, kann im Seuchenfall schnell gehandelt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden“, so der Kreis-Veterinär.

Bestandsregister und Bußgelder

Neben der Anmeldung müssen Tierhalter ein Bestandsregister führen. Werden Tiere übernommen, verkauft oder verschenkt, müssen die Zu- und Abgänge dokumentiert werden, einschließlich der Registriernummern des abgebenden und des aufnehmenden Betriebs. So lässt sich im Ernstfall nachvollziehen, woher ein Tier kommt und wohin es weitergegeben wurde.

Wer seine Tiere nicht anmeldet oder die Aufzeichnungen unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann im Seuchenfall eine Entschädigung ausbleiben.

Beiträge und Mindestbetrag

Die Beiträge zur Tierseuchenkasse MV sind unterschiedlich: Für ein Huhn werden 0,15 Euro fällig, für eine Ente oder Gans 0,66 Euro, für ein Schaf oder eine Ziege 1,60 Euro. Ein Pferd oder Esel kostet 1,50 Euro, ebenso ein Bienenvolk. Für private Tierhalter gilt ein jährlicher Mindestbeitrag von 15 Euro, auch wenn die Summe der Einzelbeiträge darunter liegt. Erst bei größeren Beständen übersteigt die Summe den Mindestbetrag.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim appelliert an alle Tierhalter, ihre Bestände zu überprüfen und bislang nicht gemeldete Tiere unverzüglich registrieren zu lassen. Informationen zur Anmeldung gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter dem Punkt Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.