Gehölzschutzsatzung im Amt Neustrelitz Land: 600 Euro für Ersatzpflanzung
Gehölzschutzsatzung: 600 Euro für Ersatzpflanzung geplant (17.08.2026)

Die Entschädigung für Ersatzpflanzungen soll im Amt Neustrelitz Land von 50 auf 600 Euro steigen. Das sieht eine Änderung der Gehölzschutzsatzung vor, die in den Gemeinden Blumenholz und Hohenzieritz für Diskussionen sorgt. Während Blumenholz der geänderten Satzung zustimmte, wurde die Entscheidung in Hohenzieritz vertagt.

60 Euro statt 50: Neue Höhe der Entschädigung

Die Vorschläge für die Änderungen kommen aus der Amtsverwaltung. Künftig sollen für Ersatzpflanzungen 600 Euro statt bisher 50 Euro gezahlt werden. Die Zahlung beinhaltet jedoch auch eine Gegenleistung: Die Gemeinde übernimmt die Pflanzung sowie die Pflege und Bewässerung für drei Jahre.

Die Satzung schützt alle holzartigen, langlebigen Pflanzen in bebauten Ortsteilen. Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden.

Kritik und Kompromiss in Blumenholz

In der Gemeindevertretung Blumenholz stieß die Änderung zunächst auf Kritik. Es wurde befürchtet, dass niemand mehr Bäume pflanzt, weil hohe Kosten bei Fällung und Ersatzpflanzung drohen. Bürgermeister Martin Ave sprach sich jedoch für die Änderung aus, um zu verhindern, dass jeder Bäume fällen kann, wie es ihm beliebt.

Ein Kompromissvorschlag sah vor, eine Obstbaumwiese am Kalksee als Ausgleichsfläche zu schaffen. Ein weiterer Vorschlag, dass Eigentümer selbst pflanzen können, fand keine Mehrheit. Die Zahlung wird ohnehin nur fällig, wenn eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist.

Abstufungen bei Ersatzpflanzungen

Die geänderte Satzung sieht vor, dass gefällte Bäume ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern durch einen jungen Baum mit mindestens 15 Zentimetern Stammumfang ersetzt werden. Ab 150 Zentimetern sind zwei neue Bäume zu pflanzen, ab 250 Zentimetern drei. Die Gemeindevertretung Blumenholz befürwortete die Satzung schließlich.

Hohenzieritz vertagt Entscheidung

In Hohenzieritz wurde die Beschlussfassung vertagt, die Satzung soll überarbeitet werden. Bürgermeister Peter Strobl erklärte, dass die Höhe von 600 Euro kein Problem sei, da eine Firma für Pflanzung, drei Jahre Pflege und Bewässerung nicht zu diesem Preis zu haben sei. Allerdings stoße der geforderte Stammumfang von 15 Zentimetern bei Neupflanzungen auf Kritik: Jüngere Bäume mit zwölf Zentimetern Umfang würden besser anwachsen.

Zudem soll für das Entfernen von Nadelgehölz keine Genehmigung mehr nötig sein. Die vorgeschlagene Satzungsänderung sieht das bei Nadelbäumen ab 50 Zentimetern Stammumfang vor.