Streit um Kreutzer-Wahl: Gerichtstermin im Oktober
Streit um Kreutzer-Wahl: Gerichtstermin im Oktober

Im Rechtsstreit um die Wahl des Dezernenten der Kreisverwaltung und zweiten Stellvertreters des Landrates in der Seenplatte, Jens Kreutzer (BSW), gibt es jetzt zumindest einen Prozesstermin. Nach Nordkurier-Informationen hat das Verwaltungsgericht Greifswald für den 20. Oktober zur mündlichen Verhandlung in die Hansestadt geladen. Damit gehen mindestens noch einmal zwei Monate ins Land, in denen der Spitzenposten in der Kreisverwaltung unbesetzt bleibt.

Beide Parteien beharren auf ihren Positionen

In den vergangenen Wochen haben beide Streitparteien in schriftlichen Stellungnahmen noch einmal deutlich gemacht, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Gerichtsurteil vorerst nicht in Sicht ist. Die Berliner Kanzlei Grawert, die den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in seiner Klage gegen das Schweriner Innenministerium vertritt, sieht den Widerspruchsbescheid gegen die Wahl von Kreutzer als rechtswidrig an. Das Ministerium wiederum beharrt auf der Rechtsmäßigkeit und verlangt Klageabweisung. Beide Stellungnahmen liegen dem Nordkurier vor.

Interessant ist dabei, dass das Innenministerium in seiner Klageerwiderung eine Argumentation, die nach Bekanntwerden des Widerspruchsbescheids noch verbreitet wurde, nicht wiederaufnimmt. Denn auf eine zeitgleich unwidersprochen abgelaufene Wahl eines Beigeordneten im Landkreis Vorpommern-Greifswald angesprochen, hatte das Ministerium erläutert, dass es markante Unterschiede in den Ausschreibungstexten beider Landkreise gegeben habe und demzufolge unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden müssten. In Vorpommern-Greifswald seien von geeigneten Kandidaten vor allem Führungserfahrung und soziale Kompetenz gefordert worden. Explizite Fachkenntnisse in den zu leitenden Bereichen seien hier nicht aufgeführt gewesen, vielmehr seien lediglich Kenntnisse über die kommunale Verwaltung im Ausschreibungstext als „sinnvoll“ definiert worden.

Ministerium verweist auf Defizite des Gewählten

Davon ist nun in der Klageerwiderung keine Rede. Das Ministerium stützt sich vielmehr auf vorhandene Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin. Bereits 2004 und erneut 2020 habe das Gericht betont, dass die Wählbarkeit objektive Qualifikationsmerkmale voraussetze. Ein Beigeordneter bekleide ein herausgehobenes Leitungsamt und müsse ein verwaltungsrechtliches Querschnittwissen mitbringen, um Fachämter eigenverantwortlich steuern, Entscheidungen einordnen und gegenüber Kreistag, Landrat sowie Fachaufsichten vertreten zu können. Diese erforderliche Sachkunde müsse bei Amtsantritt vorliegen. Eine Einarbeitungsfähigkeit reiche nicht aus. Umfangreiche kommunalpolitische Erfahrung oder Führungskompetenz könnten fehlende Sachkunde nicht ersetzen.

Genau in diesen Punkten verweist das Haus von Innenminister Christian Pegel (SPD) auf Defizite bei Jens Kreutzer, der derzeit in leitender Position in einer Krankenkasse tätig ist. Der BSW-Politiker hatte bei seiner Bewerbung zugegeben, er „habe noch keinen Brand gelöscht und keinen Rettungswagen gesteuert“. Er habe aber „immer wieder völlig neue, hochkomplexe Themen übernommen und erfolgreich gemeistert“. Zudem hatte Kreutzer seine langjährige Verwaltungserfahrung und sein kommunalpolitisches Engagement als Stadtvertreter, stellvertretender Stadtpräsident und Finanzausschuss-Chef in Neubrandenburg hervorgehoben.

Landkreis sieht „überzogene Anforderungen“

Für das Ministerium kein valides Argument: Diese Vita belege zwar Führungserfahrung und Expertise im Sozial- und Versicherungsrecht, habe jedoch keinen belastbaren Bezug zu den tragenden Rechtsgebieten des Dezernats, dem der BSW-Politiker vorstehen soll: Kommunalrecht, allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht, Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienstrecht sowie Veterinär- und Lebensmittelrecht. In keinem dieser Bereiche sieht das Ministerium auch nur grundlegende Kenntnisse nachgewiesen. Die Grenzen des Beurteilungsspielraums des Kreistages seien damit überschritten.

Die Anwälte der Kanzlei Grawert, die im Auftrag des Landkreises Seenplatte die Klage eingereicht hatten, sehen hingegen den Bescheid aus Schwerin auf „überzogene Anforderungen“ gestützt, die „dem Wesen des Beigeordnetenamtes nicht gerecht werden können“. Sofort einsetzbare Tiefenkenntnisse in allen Rechtsgebieten des Dezernats zu fordern, sei praxisfern. Zudem müssten bei kommunalen Spitzenämtern neben Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch politische Kriterien berücksichtigt werden. Mit dem vom Ministerium angeführten Anforderungsprofil werde jeder externe Bewerber nahezu ausgeschlossen.

Süffisanter Verweis auf Landesregierung

In ihrer Klage machen die Anwälte außerdem deutlich, dass das Innenministerium mit dem Widerspruchsbescheid den Prüfmaßstab eindeutig überschritten habe, der Kreistag hingegen seinen Beurteilungsspielraum bei der Frage der Wählbarkeit nicht. Das Ministerium greife mit seiner Einschätzung unzulässig in den Bewertungsspielraum und damit in die kommunale Selbstverwaltung ein. Mit gewisser Süffisanz wird festgestellt: „Bei der Wahl der Landesregierung werden offenbar deutlich geringere Anforderungen an die Qualifikation der Kandidaten gestellt als im hiesigen Fall eines Beigeordneten eines Landkreises.“

Jens Kreutzer machte auf Nordkurier-Anfrage deutlich, dass er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts respektieren wolle, aber gute Argumente für eine Bestätigung seiner Wahl sehe. „Ich kann, vor allem im Vergleich mit der Wahl im benachbarten Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Widerspruch gegen meine Eignung weiterhin nicht nachvollziehen“. Wichtig sei aber nun, dass endlich Klarheit über die Besetzung des Postens erreicht werde.