Täter legt Revision ein: BGH prüft Urteil nach Gewaltserie in Wismar
BGH prüft Urteil nach Gewaltserie in Wismar

Die brutale Gewaltserie gegen junge Frauen in Wismar, bei der im März 2026 eine Frau auf schlimme Art und Weise sexuell missbraucht wurde, wird nun auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Schwerin dem Nordkurier sagte, hat der 21-Jährige Revision gegen seine Verurteilung eingelegt. Damit muss der BGH in Leipzig und Karlsruhe prüfen, ob die Verurteilung des Mannes im Juli durch das Schweriner Landgericht zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechtskonform ist. Der polizeibekannte Straftäter bleibt aber in Haft.

Schülerin bricht sich durch Angriff das Bein

Der Verurteilte hatte am 3. März im Umfeld des Freizeitbades Wonnemar in Wismar morgens nacheinander drei junge Frauen attackiert, darunter zwei Schülerinnen. Auch Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatte sich nach der Gewaltserie erschüttert gezeigt. Der Minister äußerte sich allerdings vor allem, weil der Mann auch Polizisten attackiert hatte. Von seinen anderen Straftaten hatte die Polizei zunächst nichts mitgeteilt.

Laut Staatsanwaltschaft riss der Verurteilte, der im März gerade noch 20 Jahre alt war, am frühen Morgen damals zuerst eine 16-jährige Schülerin von ihrem Rad, die zur Schule wollte, um sie zu vergewaltigen. Diese konnte aber fliehen. Mit dem Rad fuhr der Täter dann los, griff eine weitere Schülerin an. Diese war mit einem Elektroroller unterwegs. Sie brach sich bei dem Angriff ein Bein und schrie. Daraufhin floh der Täter mit dem E-Roller.

Vergewaltigung und Raub mit Schreckschusswaffe

Unterwegs bedrohte der Mann dann eine 21-jährige Frau mit einer Schreckschusspistole, um sie auszurauben. Danach vergewaltigte der Mann die Frau. Erst als Zeugen kamen, konnte sich die Frau befreien und fliehen. Ein Zeuge, dem das Landgericht am Ende ausdrücklich dankte, konnte den Mann festhalten und der Polizei übergeben.

Der 21-jährige Deutsche soll am Ende dieser Serie auch noch einen Polizisten attackiert haben. Das Landgericht verurteilte ihn am Ende wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft - wegen seiner Persönlichkeitsentwicklung und weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben soll - nach Jugendstrafrecht. Das sorgte in Wismar und Umgebung für viel Empörung und Kritik.

Jugendstrafrecht in der Diskussion

Wer zwischen 19 und 21 Jahre alt ist, gilt im Strafrecht als Heranwachsender. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, ob derjenige nach dem schärferen Erwachsenenstrafrecht oder dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt wird. Dieses Thema wird derzeit auch in der Politik nach dem Anschlag im Umfeld des CSD in Berlin, wo der Täter in der gleichen Altersgruppe war, wieder heiß diskutiert.

Die Überprüfung eines solchen Urteils durch den BGH dauert in der Regel etwa ein Jahr. Vorher muss das Landgericht Schwerin nun eine schriftliche Urteilsbegründung abfassen, die in solchen Revisionsfällen besonders ausführlich ausfallen wird. Der Verurteilte war erst ein Dreivierteljahr vor diesen Übergriffen aus einem Gefängnis entlassen worden.