Messer-Attacke in Bad Kleinen: Sicherungsverfahren beantragt
Messer-Attacke: Sicherungsverfahren beantragt

Im Fall der tödlichen Messerattacke in einem Imbiss in Bad Kleinen hat die Staatsanwaltschaft für den Tatverdächtigen am Landgericht Schwerin ein Sicherungsverfahren beantragt. Der 37-Jährige gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, aber weiterhin als gefährlich.

Einweisung in psychiatrische Klinik auf unbestimmte Zeit

Anders als in einem Strafprozess wird in der am 20. August beginnenden Verhandlung nicht über eine Haftstrafe entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 37-Jährigen wegen Totschlags die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit beantragt, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitteilte.

Die zeitlich unbefristete Einweisung in eine Klinik für psychisch kranke Straftäter dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor möglicherweise gefährlichen Personen.

Opfer mit 35 Zentimeter langem Küchenmesser attackiert

Der vorbestrafte Angeklagte soll im November 2025 einen Gast in dem Imbiss getötet haben. Laut Landgericht soll er sich „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ in den Imbiss begeben und dort „unvermittelt ein 35 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen“ haben.

Zunächst bedrohte er einen anderen Mann, dann stach er auf eine zweite Person ein. „Drei kraftvolle Stiche in den Oberkörper“ habe er dem Opfer versetzt, so das Gericht. Der Verletzte floh, wurde aber „direkt vor dem Imbiss noch eingeholt“. Der 37-Jährige stach weitere drei Mal „in den Brustbereich und das Gesicht“. Das Opfer verblutete am Tatort.

Gutachten über Geisteszustand entscheidend

Für das Sicherungsverfahren sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Eine besondere Rolle spielen Gutachten über den Geisteszustand, psychische Erkrankungen und mögliche Schuldunfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt.

Erst kürzlich wurde am Landgericht ein ähnlicher Fall verhandelt: Ein psychisch kranker Mann, der in Tessenow seine Mutter mit mehr als 60 Messerstichen getötet hatte, wurde ebenfalls in einem Sicherungsverfahren zu einer unbefristeten Unterbringung verurteilt. Laut Gericht bestehe die Gefahr weiterer schwerer Angriffe.

Rechtsgrundsatz: Keine Strafe ohne Schuld

Gutachter hatten in dem Prozess bestätigt, dass der Ukrainer unter paranoider Schizophrenie leidet und der Angriff auf seine Mutter durch die Krankheit ausgelöst wurde. Betroffene haben Wahnvorstellungen, Verfolgungswahn und Halluzinationen. Die Attacke sei ihm von fremden Stimmen und dem Teufel befohlen worden.

„Aufgrund der seelischen Störung sei der Angeklagte nicht in der Lage gewesen, das Unrecht der Tat zu erkennen“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Eine Freiheitsstrafe dürfe das Gericht daher nicht verhängen.

Eine Entscheidung im Sicherungsverfahren um die tödliche Messerattacke in Bad Kleinen ist für den 16. Oktober angekündigt.