Der Landkreis Rostock vergibt wieder Fördermittel für die Dorferneuerung. Private Antragsteller und Vereine können Zuschüsse für Vorhaben beantragen, die das Leben auf dem Land verbessern und Leerstand entgegenwirken.
Förderung für Erhalt und Gestaltung
Gefördert werden Vorhaben zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte. Voraussetzung ist, dass die Gesamtausgaben des Vorhabens 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten und die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen auf dem Land beitragen.
Förderfähig sind die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude, wobei ein Innenausbau ausgeschlossen wird. Besonders begünstigt werden ortsbildtypische, historisch prägende Gebäude, die für Geschichte und Tradition des Dorfes von besonderem Wert sind oder das Ortsbild positiv prägen.
Umnutzung gegen Leerstand
Ziel ist eine Umnutzung, um Leerstand entgegenzuwirken. Dazu können Co-Working-Spaces, Freizeittreffs und mehr dienen.
Der Fördersatz beträgt für private Antragsteller bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 40.000 Euro. Gemeinnützige Vereine sowie Gesellschaften können eine Förderung von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Antragsunterlagen und dem Verfahren sind auf dem Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter dem Bereich „Projektförderung“ einsehbar.