Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat der Richter die Angeklagte mit widersprüchlichen Aussagen zu ihren Sprachnachrichten und einer Internetsuche konfrontiert. Die Frau ist wegen Mordes angeklagt und muss sich seit dem 10. September 2026 vor dem Landgericht Rostock verantworten.
Richter konfrontiert Angeklagte mit Widersprüchen
Laut Anklage soll die Frau den Jungen am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen haben. Anschließend soll sie den Leichnam in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll im Zusammenhang mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung stehen.
Am zweiten Verhandlungstag konfrontierte Richter Holger Schütt die Angeklagte mit einer Sprachnachricht, die sie am Tag des Verschwindens an einen Bekannten geschickt hatte. Darin sagte sie, der Junge sei wegen Bauchschmerzen zu Hause geblieben. Der Richter wollte wissen, woher sie zu diesem Zeitpunkt bereits davon wusste. „Das wirkt auffällig“, sagte er.
Angeklagte ändert ihre Aussage
Zunächst gab die Angeklagte an, vom Kindesvater über den Vorfall informiert worden zu sein. Schütt wies diese Aussage als unglaubwürdig zurück, da die Angeklagte erst später mit dem Kindesvater telefoniert habe. Daraufhin änderte sie während der Verhandlung ihre Aussage und behauptete, im Internet davon erfahren zu haben.
Zudem machte eine Internetsuche der Angeklagten kurz nach der Tat den Richter misstrauisch. Sie hatte gesucht, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Auf die Frage des Richters, wozu sie das habe wissen wollen, konnte die Angeklagte keine genauen Erklärungen abgeben.
Weitere Verhandlung im September
Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat ab. Die Verhandlung soll am 15. September fortgesetzt werden.