AfD-Plakate im Wahlkampf am häufigsten von Vandalismus betroffen
AfD-Plakate im Wahlkampf am häufigsten von Vandalismus betroffen

Im laufenden Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern werden die Plakate der AfD nach Angaben der Polizeistatistik am häufigsten abgerissen, geklaut oder beschmiert. Das Landeskriminalamt (LKA) hat mehr als 510 betroffene Plakate der Partei registriert.

Zahlen der betroffenen Parteien

Hinter der AfD folgen die SPD mit rund 260 und die Linke mit mehr als 150 betroffenen Plakaten. Die Grünen traf es laut Statistik bislang rund 50-mal, die CDU 46-mal. Für die FDP werden 35 und für das BSW 32 betroffene Plakate angegeben.

Die Dunkelziffer dürfte insgesamt höher liegen. Auch die tatsächlich aufgehängten Plakate sowie das Meldeverhalten der Parteien könnten eine Rolle spielen. In welchem Umfang Delikte von den Parteien selbst gemeldet oder von Amts wegen registriert wurden, konnten eine LKA-Sprecherin und ein Polizeisprecher auf Anhieb nicht sagen.

Registrierte Delikte nehmen zu

Die Zahlen stammen von Anfang der Woche. Das LKA sammelt mit einer zentralen Informationsstelle Fälle politisch motivierter Kriminalität mit Bezug zur Wahl. Diese Stelle wurde laut Behördenangaben bereits am 13. Juli eingerichtet, die Landtagswahl findet am 20. September statt.

Mit dem Fortschreiten des Wahlkampfes nimmt die Zahl der registrierten Delikte zu. Inzwischen hat das LKA mehr als 300 Fälle erfasst, darunter vier Gewaltdelikte. Zwei Wochen zuvor waren es noch rund 90 Fälle und kein Gewaltdelikt. Rund 280 Fälle stehen im Zusammenhang mit Wahlplakaten, wobei nicht jedes betroffene Plakat als Einzelfall geführt wird.

Meist Sachbeschädigung

Bei den Delikten handelt es sich meist um Sachbeschädigung, die mehr als 200-mal erfasst wurde. Dahinter folgen Diebstähle mit rund 60 Fällen und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen mit mehr als einem Dutzend Fällen. Auch Beleidigung (sieben Fälle), gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (fünf), Bedrohung (fünf), einfache Körperverletzung (drei), ein Fall übler Nachrede und ein Fall gefährlicher Körperverletzung wurden erfasst.

Konkrete Angaben zu Gewaltdelikten oder Bedrohungen machte das LKA nicht und verwies auf die Polizeipräsidien. Eine Anfrage an die Präsidien war zunächst noch ohne Antwort. In der Statistik steckt auch der Fall einer Auseinandersetzung bei einem AfD-Wahlkampfstand Mitte August auf der Insel Hiddensee. Laut Polizeimitteilung kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen einem 73-Jährigen und einem 31-Jährigen, wobei der Ältere seinen Protest bekunden wollte und der Jüngere zum Wahlkampfstand gehörte.