FKK-Bereich kleiner als versprochen: Paar bekommt Geld zurück
FKK-Bereich kleiner: Paar bekommt Geld zurück

Das Landgericht Rostock hat entschieden: Ein Ehepaar aus Dortmund kann wegen eines kleineren FKK-Bereichs auf einer Aida-Kreuzfahrt fünf Prozent des Reisepreises zurückfordern. Die Weltreise mit der Rostocker Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anspruch auf Minderung in Höhe von fünf Prozent

Das Gericht sah einen Minderungsanspruch von fünf Prozent als gerechtfertigt an. Das Paar hatte die Reise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024 gebucht. „Als die Kläger buchten, verfügte das Schiff, auf dem die Reise stattfinden sollte, über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach.“

Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es demnach nicht. Das Paar habe sich an aktuellen Deckplänen orientiert, auf denen Lage und Größe des FKK-Bereichs zum Buchungszeitraum sichtbar waren.

Umbau des Schiffes und Folgen

Aida ließ das Schiff anschließend umbauen. Im bisherigen FKK-Bereich entstand ein „Skydeck“, das nur Passagiere mit gebuchter Suite nutzen durften – was auf das Paar nicht zutraf. Der allgemeine FKK-Bereich wurde verlegt und fiel deutlich kleiner aus, ohne Sonnendach, Dusche oder Whirlpool.

Das Paar forderte eine Minderung um 15.000 Euro und monierte weitere Veränderungen. Das Gericht begründete: „Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten.“

Keine höhere Minderung

Die vollen 15.000 Euro sprach das Gericht jedoch nicht zu. „Der FKK-Bereich stelle nur eins von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen.“ Andere geltend gemachte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung.

Eine Anfrage an Aida Cruises blieb zunächst ohne Antwort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.