FKK-Bereich zu klein: Paar erhält fünf Prozent Reisepreis zurück
FKK-Bereich zu klein: Paar erhält fünf Prozent zurück

Das Landgericht Rostock hat entschieden, dass ein Ehepaar wegen eines kleineren FKK-Bereichs auf einer Aida-Kreuzfahrt einen Teil des Reisepreises zurückfordern kann. Die Kläger aus Dortmund erhalten einen Minderungsanspruch von fünf Prozent. Die Weltreise mit der Rostocker Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kleinerer FKK-Bereich als gebucht

Das Paar buchte die Reise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024. Zu diesem Zeitpunkt verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Das Paar orientierte sich an den aktuellen Deckplänen, die Lage und Größe des FKK-Bereichs zeigten.

Nach der Buchung ließ Aida das Schiff umbauen. Der bisherige FKK-Bereich wurde zu einem Skydeck für Suite-Passagiere. Der neue FKK-Bereich war deutlich kleiner und hatte kein Sonnendach, keine Dusche und keinen Whirlpool mehr.

Gericht sieht berechtigte Erwartung

Das Paar forderte zunächst eine Minderung um 15.000 Euro. Das Gericht gab ihnen jedoch nur teilweise recht. Die Kläger hätten sich bei der Buchung auf die Deckpläne im Internet verlassen dürfen, so die Richter. Es sei eine berechtigte Erwartung geweckt worden, die eingehalten werden müsse. Bei erheblichen Beeinträchtigungen nach der Buchung müsse der Reiseveranstalter vor Reisebeginn hinweisen.

Eine Minderung von 15.000 Euro lehnte das Gericht ab. Der FKK-Bereich sei nur eines von vielen Unterhaltungsangeboten auf einer Kreuzfahrt. Andere genannte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. Eine Anfrage an Aida Cruises blieb zunächst ohne Antwort.