Mordprozess Fabian: Richter befragt Angeklagte intensiv zu Widersprüchen
Mordprozess Fabian: Richter befragt Angeklagte zu Widersprüchen

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Angeklagte Gina H. am Donnerstag erstmals Fragen des Gerichts beantwortet. Nach knapp sechs Stunden intensiver Befragung durch den Vorsitzenden Richter Holger Schütt blieben jedoch viele Fragen offen, und einige Antworten ließen Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen.

Anwältin: „Um Kopf und Kragen geredet“

Rechtsanwältin Christine Habetha, die die Mutter von Fabian vertritt, zeigte sich nach dem langen Verhandlungstag am Landgericht Rostock überzeugt: Die Angeklagte habe sich „um Kopf und Kragen geredet“. Gina H. sei den hohen Anforderungen, die an erfolgreiches Lügen gestellt werden, „offenbar nicht gerecht geworden“.

Verteidiger Andreas Ohm widersprach dieser Einschätzung. Zwar räumte auch er vermeintliche Widersprüche in den Antworten seiner Mandantin ein, doch seien diese keinesfalls geeignet, ihr die Tat nachzuweisen.

Widersprüche zu Details vom 10. Oktober

Bevor Schütt seine erste Frage zu Gina H.s 95 Seiten langer Aussage stellte, die sie im August verlesen hatte, versicherte er ihr, es gehe darum, Widersprüche zu klären, nicht sie vorzuführen. Zunächst antwortete die Angeklagte flüssig, geriet jedoch wiederholt ins Schwimmen und besserte nach, wenn der Richter darauf hinwies, dass die erste Antwort nicht stimmen könne.

Immer wieder ging es um den 10. Oktober 2025, den Tag, an dem Fabian als vermisst gemeldet wurde. Mal hatte Gina H. ihr Portemonnaie auf einer Fahrt zu einer Güstrower Bank dabei, dann wieder nicht. Mal war sie von einem Treffen mit einem Freund am Bolzsee direkt zur Kita ihres Kindes und zum Einkaufen gefahren. Als Schütt bemerkte, sie habe laut einer Überwachungskamera beim Einkaufen ihr Portemonnaie gezückt, behauptete sie, zwischendurch doch zuhause gewesen zu sein.

Der Vorsitzende Richter konnte zudem schwer nachvollziehen, warum die 30-Jährige am 10. Oktober vormittags in der Nähe des späteren Tatorts bei Klein Upahl in einen Wald spazieren ging und danach quer durch den Wald fuhr, vorbei an dem Tümpel, an dem Fabian vier Tage später gefunden wurde. Sie hätte den viel kürzeren Weg zurück zur Landstraße nehmen können, um schnell zur nächsten Verabredung zu kommen.

Angeklagte beteuert Unschuld

Gina H. betonte mehrfach, mit Fabians Tod nichts zu tun zu haben. Verteidiger Ohm erklärte, die Angeklagte mache manche Dinge anders, „als wir es machen würden“. Der Prozess soll am kommenden Dienstag mit weiteren Fragen an Gina H. fortgesetzt werden. Bereits im August hatten die Verteidiger Nachfragen abgeblockt, da Gina H. damals psychisch nicht dazu in der Lage gewesen sei.

Zu Beginn des Verhandlungstags wurde erneut ein Experte des Landeskriminalamtes (LKA) als Zeuge gehört. Er hatte das sichergestellte Handy der Angeklagten ausgewertet und dessen Bewegungen anhand zahlreicher Sensoren nachvollzogen. Das Gericht beauftragte die Ermittler, mit dem Handy Vergleichsfahrten zu unternehmen, um die Bewegungsdaten vom 10. Oktober abzusichern. Der Beamte fuhr zwei Strecken ab: vom Bolzsee bei Lohmen zurück zum Tatort sowie vom Bolzsee direkt nach Reimershagen, wo Gina H. wohnt. Nach Angaben des LKA-Mannes hat das Handy beide Fahrten nachvollziehbar aufgezeichnet. Verteidiger Ohm zweifelte dennoch an der Zuverlässigkeit der Daten, da der Zeuge mehrere Ungenauigkeiten nicht habe erklären können.

Fabian wurde am 10. Oktober vergangenen Jahres von seiner Mutter als vermisst gemeldet, vier Tage später wurde seine Leiche gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen zu haben. Später soll sie zurückgekehrt sein, um den Leichnam anzuzünden. Das Kind war der Sohn des damaligen Ex-Freundes der Angeklagten, der sich sieben Wochen vor dem Verschwinden von ihr getrennt hatte. Die Staatsanwaltschaft unterstellt, Gina H. habe geglaubt, Fabian stehe ihrer Beziehungswiederaufnahme im Weg. Mit einem Urteil wird im Oktober gerechnet.