Unimedizin Rostock: Oberarzt nach Hassposts freigestellt und angezeigt
Oberarzt nach Hassposts freigestellt und angezeigt

Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) hat einen Oberarzt nach rassistischen und gewaltverherrlichenden Kommentaren in sozialen Netzwerken freigestellt und Strafanzeige gegen ihn gestellt. Der Verdacht gegen den Mediziner habe sich bestätigt, teilte die UMR mit.

Initiative veröffentlicht Beiträge auf Instagram

Die Initiative „Hooligans gegen Satzbau“ hatte auf ihrem Instagram-Kanal „hogesatzbau“ mehrere Posts des Arztes veröffentlicht. Darin wird der Mediziner in Bezug auf Geflüchtete unter anderem mit den Sätzen zitiert: „Also ich sehe nur Heizmasse, die unser Energieproblem lösen kann! Remigrieren oder Lager.“ Und: „Wirtschaftlich wäre kremieren.“

Der betreffende Mitarbeiter sei mit den Aussagen konfrontiert worden, woraufhin sich der Verdacht bestätigt habe, sagte UMR-Pressesprecher Stefan Menzel. „Der betreffende Mitarbeiter wurde im Anschluss unverzüglich freigestellt. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und es wurde Strafanzeige gestellt.“

UMR zeigt sich entsetzt

Die UMR wurde am Abend des 25. August „durch eine Vielzahl von Nachrichten“ auf den Sachverhalt aufmerksam. Die Vorwürfe seien „mit großem Entsetzen“ aufgenommen worden. In einer Stellungnahme heißt es: „Aussagen, die Gewalt gegen Menschen billigen, nahelegen oder androhen, sind für uns nicht akzeptabel. Sie widersprechen fundamental den Werten, für die unser Haus und unsere Mitarbeitenden stehen: Menschlichkeit, Respekt, Verantwortung und der Schutz des Lebens.“

Der betroffene Oberarzt war für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar. Aus seinem kollegialen Umfeld heißt es, man sei „erschüttert“ und „fassungslos“. Der Mitarbeiter sei in der Zusammenarbeit nie durch solche Äußerungen aufgefallen. Gefordert werden eine „umgehende Aufklärung“ und eine „unmissverständliche und konsequente Reaktion“ der UMR.

Ärztekammer prüft den Fall

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern will den Vorgang „mit Entschlossenheit“ prüfen und kündigt an, alle „berufsrechtlichen Möglichkeiten“ auszuschöpfen, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten. Der Mediziner könnte im schlimmsten Fall seine Approbation verlieren. Die Kammer betont, dass Positionen, die zur Ausgrenzung von Menschen führen, „nicht mit der ärztlichen Ethik, dem Genfer Gelöbnis und unserem ärztlichen Selbstverständnis in Einklang zu bringen“ seien.