Freispruch nach Rehkitz-Tod: Prozess in Neubrandenburg endet ohne Schuldbeweis
Freispruch nach Rehkitz-Tod in Neubrandenburg

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen 33 Jahre alten Mann freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, im Juni 2024 in einer Gartenanlage ein Rehkitz getötet zu haben. Nach drei Verhandlungstagen blieben entscheidende Fragen offen, wie der Tod des Tieres zustande kam. Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel für ihn frei.

Hintergrund: Tödliche Stichattacke und Fahndung

Am 21. Juni 2024 hatten Zeugen in einer Neubrandenburger Gartenanlage die Polizei gerufen, weil ein Rehkitz verletzt worden war. Die Zeugen benannten damals einen jungen Mann aus der Anlage als Tatverdächtigen. Die Polizei gab wenige Tage später eine Suchmeldung heraus, in der nach einem Mann mit Dreadlocks gefahndet wurde, der das Kitz getötet haben sollte.

Der Fahndungsaufruf führte dazu, dass sich ein junger Mann mit dieser Frisur beim Nordkurier meldete und berichtete, er sei mehrfach aggressiv angesprochen und fast attackiert worden. Er beteuerte, nichts mit dem getöteten Rehkitz zu tun zu haben, und bat öffentlich darum, in Ruhe gelassen zu werden.

Angeklagter schweigt, Zeugen berichten

Der 33-jährige Angeklagte trug zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Dreadlocks mehr, wie der Hauptbelastungszeuge berichtete, damals Student an der Hochschule Neubrandenburg. Er und seine Freundin, ebenfalls Studentin, hatten Parzellen in der Gartenanlage und hielten sich regelmäßig dort auf. Sie sagten erst am dritten Verhandlungstag Mitte September aus, da sie inzwischen in Erfurt leben.

Der Angeklagte machte keine Aussagen zum Geschehen an jenem Tag. Seine Anwältin erklärte, er habe die Tat nicht begangen. Der Hauptbelastungszeuge (30) und seine Freundin (29) schilderten, dass sie beim Gang aus der Tür eine Ricke mit Kitzen aufscheuchten. Der Zeuge sah den Tatverdächtigen mit Sportbogen und Pfeil auf einem Nachbargrundstück. Er hörte den Schrei eines Rehkitzes, der nach einem dumpfen Geräusch verstummte. Die Freundin gab an, den Angeklagten gesehen zu haben, wie er ein Rehkitz hochhielt. Das Kitz fanden sie blutend und noch warm, aber nicht mehr atmend, und riefen die Polizei.

Unfall möglich, Freispruch beantragt

Der Hauptzeuge äußerte Unverständnis über die Polizeiarbeit, da an dem Tag wohl Wichtigeres zu tun war. Das Kitz wurde auf eine Tischtennisplatte gelegt und später an die Tollense gebracht, damit es in den Naturkreislauf zurückgeführt werde. Einige Tage später war der Kadaver verschwunden.

Richter Manfred Thiemontz konnte nach mehrstündigen Zeugenbefragungen keine eindeutige Todesursache feststellen. Eine Veterinärmedizinerin erklärte, dass ein etwa sechs Wochen altes Rehkitz auch durch einen Stoß auf ein Hindernis eine lebensbedrohliche Verletzung erleiden könne. Die Staatsanwältin beantragte daraufhin einen Freispruch, dem sich die Verteidigung anschloss. Das Gericht folgte dem Antrag, alle Kosten bleiben beim Steuerzahler.