Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind rund 650 Inhaftierte wahlberechtigt. Das Justizministerium in Schwerin teilte mit, dass Aushänge und Informationen in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes verteilt wurden. Insgesamt sitzen nach Ministeriumsangaben derzeit rund 990 Gefangene in den Anstalten, hinzu kommen neun Sicherungsverwahrte. Die Landtagswahl findet am 20. September statt.
Keine Wahlkampfveranstaltungen in den Anstalten
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonte, dass die Beteiligung an demokratischen und freien Wahlen ein Grundrecht in Deutschland sei, das auch im Justizvollzug gelte. Wahlkampf-Veranstaltungen werde es in den Justizvollzugsanstalten allerdings nicht geben. Auch eine Wahlempfehlung werde nicht ausgesprochen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien zur Neutralität verpflichtet.
An interessierte Gefangene würden kleine Bücher von der Landeszentrale für politische Bildung verteilt, in denen 20 Fragen rund um die Landtagswahl beantwortet werden, so Bernhardt.
Erstmals wählen 16-Jährige
Die Wahlbeteiligung in den Justizvollzugsanstalten liegt aus Erfahrungen früherer Jahre nach Ministeriumsangaben bei 10 bis 15 Prozent. Genaue Zahlen würden statistisch nicht erfasst. Bernhardt freute sich besonders darüber, dass erstmals auch 16-Jährige wählen können: „In der JVA Neustrelitz bekommen dadurch sieben junge Gefangene ihre erste Gelegenheit, an freien Wahlen teilzunehmen.“
Briefwahl ist Pflicht
Im geschlossenen Justizvollzug ist nur die Briefwahl möglich. Die Unterlagen müssen von den Gefangenen entsprechend ihrer Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Gefangene ohne gemeldeten Wohnsitz können auf Antrag ins Wählerregister der Gemeinde eingetragen werden, in der die Justizvollzugsanstalt liegt. Im Nordosten gibt es Gefängnisse in Neustrelitz, Bützow, Waldeck und Stralsund.
Die Bediensteten stünden bereit, wenn Insassen Hilfen benötigen, um die Antragsformulare für die Briefwahlunterlagen auszufüllen. Bei der Stimmabgabe werde der Wahlgrundsatz der geheimen Wahl beachtet, betonte das Ministerium.