Nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr beginnt für die Wahlhelfer die eigentliche Arbeit: die Auszählung der Stimmen. Diese kann Stunden dauern. Verzählen sich die Helfer, muss neu begonnen werden. „Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses gilt der Grundsatz: Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit“, heißt es in der eigens für die Landtagswahl herausgegebenen Verwaltungsvorschrift des Schweriner Innenministeriums.
Öffentliche Auszählung mit Auflagen
Die Auszählung ist öffentlich. Wer möchte, kann im Wahllokal zuschauen – eingreifen ist jedoch nicht erlaubt. Die Wahlvorstände sind „zur Vermeidung denkbarer Manipulationen“ aufgefordert, die Zuschauer von den Unterlagen fernzuhalten. Möglich sind etwa Tische als Begrenzung zum Publikum oder die Beauftragung von Wahlhelfern mit der Aufsicht. „Alle Einschränkungen dürfen aber nur so weit gehen, als sie erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Ergebnisermittlung zu gewährleisten“, so die Verordnung.
Sortierung in vier Stapel
Zunächst wird ermittelt, wie viele Wähler da waren. Sind es weniger als 30, wird die Urne ungeöffnet in ein anderes Wahllokal gebracht und der Inhalt dort untergemischt – so soll die Anonymität der Wahl garantiert werden.
Danach werden die Wahlurnen geöffnet und ausgeschüttet. Die Stimmzettel werden aufgefaltet, gezählt und auf vier Stapel sortiert. Auf den ersten kommen Stimmzettel, bei denen die Partei des angekreuzten Wahlkreis-Bewerbers (Erststimme) und die angekreuzte Partei (Zweitstimme) übereinstimmen. Der zweite Stapel enthält Stimmzettel mit abweichender Parteizugehörigkeit oder nur einer abgegebenen Stimme. Auf dem dritten liegen nicht gekennzeichnete Stimmzettel, auf dem vierten solche, die keinem der anderen Stapel zuzuordnen sind „oder Anlass zu Bedenken geben“.
Zählung und Meldung
Nach erneuter Prüfung der Stapel wird einer nach dem anderen ausgezählt – von je zwei Mitgliedern des Wahlvorstandes unter gegenseitiger Kontrolle. „Bei Zahlendifferenzen sind die Zählvorgänge zu wiederholen.“ Die Ergebnisse werden in Listen eingetragen.
Steht das Ergebnis fest, wird es mündlich im Wahlraum bekanntgegeben und telefonisch der Gemeindewahlbehörde gemeldet, die es weiterleitet. Danach müssen alle Stimmzettel und Wahlscheine verpackt und der Behörde übergeben werden. Erst dann endet der Wahltag für die Helfer.
Ergebnis nach Mitternacht
Die Ergebnisse aus den Regionen laufen elektronisch bei der Landeswahlleitung zusammen und werden in Tabellen eingepflegt. Der Landeswahlleiter gibt dann das vorläufige Endergebnis für das ganze Land bekannt. Bei der Landtagswahl 2021 – sie fand zusammen mit der Bundestagswahl statt – war dies erst weit nach Mitternacht der Fall.