Zoff um Landtagsdirektor-Stelle: AfD wittert Einflussnahme
Zoff um Landtagsdirektor-Stelle: AfD wittert Einflussnahme

Die AfD erhebt schwere Vorwürfe gegen andere Parteien im Schweriner Landtag. Anlass ist die Ausschreibung der Stelle eines neuen Landtagsdirektors. Amtsinhaber Armin Tebben will im Frühjahr 2027 nach 25 Jahren in den Ruhestand gehen. Interessierte können sich bis zum 28. August bewerben.

Schlüsselposition mit B8-Besoldung

Der Landtagsdirektor leitet die Verwaltung des Parlaments. Er hat eine Schlüsselposition gegenüber der politischen Seite des Landtags – an der Spitze Präsidentin Birgit Hesse (SPD). Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe B8 dotiert, aktuell 12.200 Euro Grundsold monatlich. Besetzt werden soll die Stelle ab 1. Mai 2027. Gesucht wird „eine Volljuristin/ein Volljurist mit langjähriger Führungserfahrung“.

AfD: „Verwaltung ist keine Beute der Mehrheit“

Die AfD stört, dass die Bewerbungsfrist noch vor den Landtagswahlen endet. Der Vorwurf: SPD, Linke und CDU wollten wohl Fakten schaffen, bevor sich die Mehrheiten womöglich ändern. „Eine unabhängige, politisch neutrale Parlamentsverwaltung ist keine Beute der amtierenden Mehrheit“, erklärt Thore Stein, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD.

Das habe wohl Unwissen bei der AfD Regie geführt, lautet eine Reaktion aus dem Landtag. Politische Mehrheiten seien bei der Ernennung einer neuen Verwaltungsspitze in der Praxis unerheblich.

Landtag: Es gilt Prinzip der Bestenauslese

Also keine politische Einflussnahme? Offiziell heißt es: Ausgewählt werde „der geeignetste Bewerber bzw. die geeignetste Bewerberin“ – und zwar „nach dem verfassungs- und beamtenrechtlichen Prinzip der Bestenauslese“. Dabei seien „Eignung, Befähigung und Leistung“ entscheidend, so ein Sprecher. Daher starte das Verfahren früh, um Zeit zu haben für die beste Wahl. Es müssten Beurteilungen und Sicherheitseinschätzungen eingeholt werden. Wichtig sei: Es handele sich um ein Beamtenverhältnis erst auf Probe, dann auf Lebenszeit. Eine Auswahlentscheidung sei „gerichtlich überprüfbar“.

Dies bringe „Schutz gegen willkürliche Entscheidungen“, erklärt der jetzige Direktor Tebben. Die Entscheidung falle damit sehr wahrscheinlich sowieso erst nach der Wahl. Diese treffe dann der/die Präsident/in „im Benehmen mit dem Ältestenrat“ des Landtags. In diesem Gremium sitzen übrigens Spitzenvertreter aller Fraktionen – aktuell: SPD und Linke je 2, AfD, CDU und Grüne je 1. Bei Dissens könne ein/e Präsident/in überstimmen. Dies sei aber „in noch keinem Parlament vorgekommen“.