Bürgerbegehren gegen Windpark Strasburg abgelehnt: Klage angekündigt
Bürgerbegehren gegen Windpark Strasburg abgelehnt

Die Bürgerinitiative „Gegenwind Windpark Strasburg“ hat einen Rückschlag erlitten: Die Rechtsaufsicht des Landkreises hat in einer ersten Stellungnahme bestätigt, dass das Bürgerbegehren gegen den Vertrag der Stadt mit dem Investor, dem Landwirtschaftsbetrieb Durach KG aus Strasburg, unzulässig ist. Das Votum richte sich gegen die Bauleitplanung der Stadt, was nicht rechtmäßig sei. „Das deckt sich auch mit unserer eigenen Einschätzung“, sagte Bürgermeister Klemens Kowalski (parteilos).

Offizielle Stellungnahme steht noch aus

Die Initiative hatte für das Begehren 606 Unterschriften gesammelt und an die Stadt übergeben. Ziel war ein Bürgerentscheid, der den Bau von vier Windkraftanlagen nahe des Strasburger Stadtsees verhindern sollte. Nach Angaben des Bürgermeisters wartet man nun auf die offizielle schriftliche Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Man habe darum gebeten, dass diese bis zur Stadtvertretertagung am 24. September vorliegt.

Einen Bürgerentscheid müssten die Stadtvertreter nun eigentlich ablehnen, argumentierte Klemens Kowalski. Der städtebauliche Vertrag mit dem Investor sei Teil der Bauplanung. „In Mecklenburg-Vorpommern wird das absolut streng und restriktiv gehandhabt. Die Bürger haben auf die Bauplanung keinen Einfluss“, meinte der Bürgermeister.

Bürgerbefragung als Alternative

Möglich sei allerdings eine Bürgerbefragung, so Klemens Kowalski. Einen entsprechenden Antrag hatte Stadtvertreterin Livia Meier (IfS) gestellt. Sie hatte zudem beantragt, dass die Stadtvertreter erst nach der Bürgerbefragung über einen Beschluss zum Bebauungsplan für den Windpark entscheiden sollen. „Eine solche Befragung dient der Meinungsbildung für die Stadtvertreter. Sie ist aber nicht bindend“, sagte Kowalski. Die Befragung solle per Brief und Rückbrief erfolgen, um möglichst alle Wahlberechtigten zu erreichen. Damit seien Kosten in Höhe von etwa 8000 Euro für die Stadt verbunden.

Initiative kündigt Klage an

Die Entscheidung der Rechtsaufsicht sei erst einmal enttäuschend, meinte Karsten Hübner, Sprecher der Bürgerinitiative. Man werde die Ablehnung des Bürgerbegehrens vor das Verwaltungsgericht bringen. „Das Begehren richtet sich gegen den Vertrag der Stadt mit Durach. Er richtet sich nicht gegen die Bauleitplanung, aus unserer Sicht gehört er nicht dazu. Die Bürger sollten schon darüber befinden dürfen, mit wem die Stadt Verträge abschließt“, sagte Karsten Hübner.

Eine Bürgerbefragung komme der Initiative eigentlich entgegen. Allerdings habe man auch Zweifel, weil der Bürgermeister zu verstehen gegeben habe, dass er das Ergebnis nicht akzeptieren werde. Es habe sich so angehört, als wenn er damit auch für Stadtvertreter spreche. „Dem Bürgermeister und einer Vielzahl von Stadtvertretern, insbesondere von der CDU, ist die Meinung der Bürger egal“, betonte der Sprecher.

Er wies noch einmal darauf hin, dass bei allen geplanten Windrädern die Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden. Deshalb habe die Regionalplanung das Gebiet gestrichen. Außerdem gebe es einen Beschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2024, mit dem Windräder mit weniger als zwei Kilometern Entfernung um jede Wohnbebauung abgelehnt werden. Daran müssten sich die Stadtvertreter halten. Wenn nicht, brauche man keine Beschlüsse fassen, so Karsten Hübner.