Geldstrafen nach Großbrand in Torgelow: Zwei Männer verurteilt
Geldstrafen nach Großbrand in Torgelow

Fast zwei Jahre nach einem Großbrand in Torgelow hat das Amtsgericht Pasewalk die beiden Verursacher zu Geldstrafen verurteilt. Richter Gerald Fleckenstein sprach die 45 und 35 Jahre alten Angeklagten der fahrlässigen Brandstiftung schuldig.

Reparaturarbeiten am Hallendach

Der ältere der beiden Beschuldigten, Sohn eines Halleneigentümers, hatte zugegeben, dass er mit dem Bekannten Stunden vor dem Brandausbruch das mit Dachpappe gedeckte Hallendach repariert hatte. Dabei war die Dachpappe an mehreren Stellen mit einem heißen Gasbrenner verschweißt worden.

„Die Fahrlässigkeit liegt darin, dass sie nach den Arbeiten am 5. Oktober 2024 nur noch zwei Stunden nachkontrolliert haben“, erläuterte der Richter. Solches Verschweißen von Dachpappe gilt unter Experten als besonders gefährlich, weil sich unterhalb der Dachoberfläche an den Balken, den Brettern oder in Zwischendecken schnell Glutnester bilden können. Diese können auch noch lange nach Abschluss der Reparaturen auflodern und ein Feuer auslösen.

Schaden von etwa 100.000 Euro

Der Schaden im Fall Torgelow wurde auf immerhin etwa 100.000 Euro geschätzt. Eine Versicherung soll bis heute noch nicht gezahlt haben. „Die Erfahrung besagt, dass man solche Dächer nach so heißen Arbeiten am besten 24 Stunden unter Kontrolle halten müsste“, sagte Brandgutachter Holger Liedtke im Prozess.

Besser sei es auch, die Löcher erst zu vergießen und somit zu stopfen und danach erst Dachbahnen mit Flammen zu verschweißen. So könne die mehr als 800 Grad heiße Flamme nicht an das Holz gelangen. Problematisch sei zudem, dass man nur etwa 30 Zentimeter der Gasflamme sehe, diese aber durchaus bis zu einem Meter lang sein könne.

Angeklagter zeigt Reue

„Wir haben uns an diesem Tag dort getroffen“, erzählte der 45-jährige, sichtlich betroffene Angeklagte. Sein Bekannter aus dem Kreis Mecklenburgische Seenplatte, der einen Hausmeisterservice betreibt, sollte die Dachpappe verlegen. Dieser, immerhin ausgebildeter Tischler, schwieg von Anfang bis Ende des Prozesses.

Er habe sich innerhalb der Familie schon so einiges anhören müssen, ließ er durchblicken. „Versager“ sei da noch ein harmloser Begriff gewesen. Er selbst habe letztlich beim Verlegen der Dachpappe aber nur „Handlangerdienste“ verrichtet, also Feuerlöscher, Material und Gasflaschen nach oben gereicht.

Die riesige Halle war über eine Vermietungsfirma betrieben worden. „Es hatte damals an mehreren Stellen reingeregnet, eines der Löcher war auch schon größer“, begründete der Angeklagte den Reparaturplan. Gegen 16 Uhr sei man damals fertig geworden, um 18.30 Uhr hätten beide das Gelände verlassen, hieß es im Prozess.

Feuerwehr im Großeinsatz

Gegen 23.30 Uhr, so wird es später im Einsatzbericht aufgeführt, wurde die Feuerwehr alarmiert. Es brannte lichterloh. Mehr als zwölf Stunden lang waren damals fast 80 Feuerwehrleute im Einsatz, um ein Übergreifen der Flammen auf Wohngebäude und Garagen in der Umgebung zu verhindern.

Den 45-Jährigen erreichte die Nachricht bei einer abendlichen Tanzveranstaltung, er fuhr sofort zurück: „Es war ein traumatisierendes Erlebnis“, sagt er heute. Und er entschuldige sich für sein Verhalten ausdrücklich. Der Verteidiger des 45-Jährigen wollte eigentlich einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen. Der „Glimmbrand“ habe nicht bemerkt werden können, schätzte der Jurist ein. Der andere Angeklagte war ohne Anwalt gekommen.

Urteil: Geldstrafen für beide

Laut Urteil soll der Ältere 30 Tagessätze zu je 35 Euro, also insgesamt 1050 Euro bezahlen. Ihm kam dabei auch sein Geständnis zugute. Der Mann, der die Dachbahnen verschweißte, soll etwas mehr Geld zahlen: 40 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 1600 Euro, brummte ihm das Gericht auf. Und ging damit beim „Hauptdachdecker“ etwas höher ran, als die Forderung der Staatsanwaltschaft war.

„Es fehlte ihnen beiden an der nötigen Erfahrung“, schätzte der Richter das Fachwissen beider Männer ein. Der Prozess hatte eigentlich Ende 2025 stattfinden sollen, doch damals waren beide Angeklagte völlig überraschend nicht gekommen und hatten dann teilweise zweifelhafte Atteste eingereicht, was am Amtsgericht für Ärger sorgte. Das Gericht ahndete dieses Verhalten mit Sanktionen gegen beide Angeklagten.