Prozess nach AfD-Bühnensturm: 27-Jähriger schweigt vor Gericht
Prozess nach AfD-Bühnensturm: 27-Jähriger schweigt

Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Mit dieser Frage muss sich das Amtsgericht Neubrandenburg befassen. Der Prozess gegen einen 27-jährigen Berliner wegen Hausfriedensbruchs beim AfD-Landesparteitag wurde am ersten Verhandlungstermin vertagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich am 4. November 2023 mit einem Bekannten in den Saal des Hauses der Kultur und Bildung (HKB) geschlichen und dort die Bühne gestürmt zu haben. Er soll ein Transparent mit den Aufschriften „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. „Die Störer sollen die Bühne auch nach Aufforderung nicht verlassen haben“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Erst der Ordnungsdienst der AfD habe die beiden hinausgeführt und mit dem Transparent vor der Tür des HKB der Polizei übergeben, die die Veranstaltung im Freien absicherte.

Ein Bereitschaftspolizist berichtete als Zeuge: „Dann haben wir den Sachverhalt aufgenommen und die Personalien festgestellt.“ Damals gab es zahlreiche Protestaktionen vor dem HKB.

Strafbefehl und Einspruch

Im Nachgang erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro. Der Angeklagte legte Einspruch ein, woraufhin der Prozess anlief.

Vor Gericht begann der 27-Jährige mit einem politischen Statement. Er bezeichnete die AfD als „Nazis“ und sagte: „Ich würde für einen Freispruch plädieren.“ Zudem warnte er: „Wenn eine rechtsextreme Partei in eine Landesregierung einzieht, dann betrifft das alle.“ Umfragen zufolge könnte die Partei im September die stärkste Kraft in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden. Wegen der AfD habe sich die Zahl der rechtsextremen Straftaten in Deutschland deutlich erhöht, führte er mehrmals aus.

Richterin Scharner brachte die Verhandlung auf den konkreten Vorfall: „Aber waren sie denn nun konkret am 4. November 2023 in Neubrandenburg?“ Dazu wollte der Angeklagte nichts sagen und bekam Beifall von Zuschauern.

Verteidiger ohne juristische Ausbildung

Der Angeklagte erschien mit einer Frau und einem Rentner, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie stellten unter anderem infrage, ob der damalige Anzeigenerstatter überhaupt berechtigt war. Der Polizeizeuge konnte das nicht beantworten. Er sagte aus, dass die Störer samt Transparent die ganze Zeit im Polizeiwagen waren. Ein Zeuge der AfD war zum ersten Termin nicht geladen worden.

Die Richterin regte an, den Anzeigenerstatter der AfD als Zeugen zu laden. Um Kosten zu sparen, bot sie dem Angeklagten erneut an, sich zur Sache zu äußern, was dieser ablehnte. Mitte August soll der Prozess fortgesetzt werden.