Neubrandenburg erlässt Regeln für Wahlplakate zur Landtagswahl
Neubrandenburg: Wahlwerbung nur an Lichtmasten

Die vom Neubrandenburger Oberbürgermeister Nico Klose herausgegebene Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung setzt enge Grenzen. Ab dem 9. August, sechs Wochen vor der Landtagswahl am 20. September, dürfen Parteien und Kandidaten ihre Plakate aufhängen – aber nur an Lichtmasten und höchstens in DIN-A1-Größe (59,4 mal 84,1 Zentimeter). Zerrissene, beschmutzte oder beschädigte Plakate müssen „umgehend auszuwechseln“ sein.

Einige Bereiche bleiben komplett plakatfrei: der Friedrich-Engels-Ring einschließlich Rathausvorplatz sowie sämtliche Straßen innerhalb der Stadtmauer. Bis spätestens 4. Oktober, zwei Wochen nach der Landtagswahl, müssen alle Plakate wieder abgenommen sein.

Geldstrafen und Zwangsgelder

Wer die Regeln nicht einhält, dem drohen Konsequenzen. Die Stadt bewertet das als „unerlaubte Sondernutzung“ und darf „den rechtswidrigen Zustand ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Verursachers selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen“. Zudem kann für nicht rechtzeitig entfernte Plakate ein Zwangsgeld festgesetzt werden: 50 Euro pro kleinem Plakat, bei großformatigen Plakaten bis zu 500 Euro.

Verstöße sind selten

Solche Sanktionen sind in Neubrandenburg allerdings selten. Bei den vergangenen Wahlen seien keine Zwangsgelder eingetrieben worden, auch Kosten für das Entfernen unerlaubter Werbung seien nicht angefallen, teilt Stadtsprecherin Anja Seugling auf eine Nordkurier-Anfrage mit. Die Erfahrung mit falsch platzierten Plakaten sei „eher gering“. „Zum stark überwiegenden Teil werden die Vorgaben der Allgemeinverfügung korrekt umgesetzt“, sagt sie. Wenn es Verstöße gebe, dann „eher unabsichtlich“ – etwa wenn Plakate „etwas zu dicht an Straßenkreuzungen angebracht werden“. Laut Verfügung ist zu Kreuzungen ein Abstand von mindestens 30 Metern einzuhalten.

Seugling verweist darauf, dass oft freiwillige Helfer die Plakate anbringen. Wenn Parteien aufgefordert würden, Plakate zu entfernen, erfolge das „umgehend“. Eine Statistik über falsch angebrachte Plakate führt die Stadt nicht.

Kandidaten in zwei Wahlkreisen

Neubrandenburg ist wie zuletzt in zwei Wahlkreise geteilt. Im Wahlkreis Neubrandenburg I treten an: Vanessa Freund (SPD), Stephan Scheel (AfD), Yvette Schöler (CDU), Torsten Koplin (Die Linke), Jutta Wegner (Die Grünen) und Nils Forberger (BSW). Im Wahlkreis Neubrandenburg II sind es Erik von Malottki (SPD), Robert Schnell (AfD), Martin Rohloff (CDU), Toni Jaschinski (Die Linke), Carolin Roth (Die Grünen) und Thomas Schröder (BSW).

Die FDP hat für die beiden Neubrandenburger Wahlkreise keine Direktkandidaten aufgestellt. Das bestätigte die Landesgeschäftsführerin der Freien Demokraten, Doreen Siegemund, dem Nordkurier auf Nachfrage.

Stadtbild soll geschützt werden

Mit den Regeln soll das öffentliche Interesse an einer „in wenigen Kernbereichen möglichst störungsfreien Präsentation der Stadt“ für Besucher und Touristen Vorrang vor dem „Interesse der Parteien an flächendeckender Wahlwerbung“ haben. So heißt es in der Allgemeinverfügung, die vollständig auf der Internetseite der Stadt Neubrandenburg einsehbar ist.