Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um die Wahl von Jens Kreutzer (BSW) zum Dezernenten der Kreisverwaltung für den 20. Oktober angesetzt. Damit bleibt der Spitzenposten in der Kreisverwaltung der Mecklenburgischen Seenplatte mindestens zwei weitere Monate unbesetzt.
Keine Einigung in Sicht
Beide Streitparteien haben in schriftlichen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Gerichtsurteil nicht in Sicht ist. Die Berliner Kanzlei Grawert, die den Landkreis in seiner Klage gegen das Schweriner Innenministerium vertritt, hält den Widerspruchsbescheid gegen die Wahl von Kreutzer für rechtswidrig. Das Ministerium besteht auf der Rechtmäßigkeit und fordert die Klageabweisung.
Ministerium stützt sich auf Urteile
In seiner Klageerwiderung verzichtet das Ministerium auf ein früheres Argument, das auf Unterschiede in den Ausschreibungstexten beider Landkreise verwies. Stattdessen beruft es sich auf Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin aus den Jahren 2004 und 2020. Diese betonen, dass für ein Beigeordnetenamt objektive Qualifikationsmerkmale und verwaltungsrechtliches Querschnittswissen erforderlich seien, das bei Amtsantritt vorliegen müsse. Eine Einarbeitungsfähigkeit reiche nicht aus.
Genau hier sieht das Ministerium Defizite bei Jens Kreutzer, der derzeit in leitender Position bei einer Krankenkasse arbeitet. Seine Vita belege zwar Führungserfahrung und Expertise im Sozial- und Versicherungsrecht, aber keinen Bezug zu den tragenden Rechtsgebieten des Dezernats wie Kommunalrecht, Ordnungsrecht oder Brand- und Katastrophenschutzrecht.
Landkreis wirft überzogene Anforderungen vor
Die Anwälte des Landkreises argumentieren dagegen, der Bescheid stütze sich auf „überzogene Anforderungen“, die dem Wesen des Beigeordnetenamtes nicht gerecht würden. Sofort einsetzbare Tiefenkenntnisse in allen Rechtsgebieten seien praxisfern. Zudem müssten bei kommunalen Spitzenämtern auch politische Kriterien berücksichtigt werden.
In der Klage wird zudem der Vorwurf erhoben, das Ministerium greife unzulässig in den Beurteilungsspielraum des Kreistages und damit in die kommunale Selbstverwaltung ein. Mit Blick auf die Landesregierung heißt es süffisant: „Bei der Wahl der Landesregierung werden offenbar deutlich geringere Anforderungen an die Qualifikation der Kandidaten gestellt als im hiesigen Fall eines Beigeordneten eines Landkreises.“
Jens Kreutzer selbst erklärte, er wolle die Entscheidung des Gerichts respektieren, sehe aber gute Argumente für eine Bestätigung seiner Wahl. Er könne den Widerspruch, vor allem im Vergleich mit der Wahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald, weiterhin nicht nachvollziehen. Wichtig sei, dass endlich Klarheit über die Besetzung des Postens erreicht werde.