In Dargun spitzt sich der Streit um Bürgermeisterin Jana Böttcher (parteilos) weiter zu. Ein offener Brief, unterzeichnet mit „Die Bürger, Eltern und Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Dargun“, fordert die Stadtvertreter auf, den Weg für eine Neuwahl freizumachen. Andernfalls drohen Proteste und ein erneutes Bürgerbegehren.
„Notsignal aus der Bevölkerung“
Die Verfasser des Schreibens betonen, dass sie nicht die Initiatoren des Bürgerbegehrens seien. Ihr Schreiben komme aus der Mitte der Darguner Einwohnerschaft, „die die aktuelle Blockadehaltung im Rathaus nicht länger stillschweigend hinnimmt“. Mit Befremden habe man die juristischen Belehrungen des Städte- und Gemeindetages verfolgt. Es sei jedem bewusst gewesen, dass die Unterschriften rechtlich nicht für eine direkte Abwahl ausreichen, sondern dass die Stadtvertreter ein solches Verfahren offiziell einleiten müssten.
„Die Unterschriften waren als das gedacht, was sie sind: ein unübersehbares, demokratisches Notsignal aus der Bevölkerung. Sie sind der unmissverständliche Beweis dafür, dass der Rückhalt für Bürgermeisterin Jana Böttcher in der Stadt längst verloren gegangen ist“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Appell an die Stadtvertreter
Die Stadtvertreter, so die Verfasser, hätten jetzt „die rechtliche Pflicht und die moralische Verantwortung, den Weg für eine Neuwahl freizumachen“. Sie werden aufgefordert, das Abwahlverfahren offiziell auf die Tagesordnung zu setzen und dafür zu stimmen. Sollten die Stadtvertreter die Chance für einen echten Neustart blockieren, würde es nicht nur Proteste vor dem Rathaus geben, sondern im nächsten Jahr erneut ein Bürgerbegehren. „Und diesmal sind wir vorbereitet“, ist in dem Schreiben zu lesen.
Hintergrund des Unmuts
Der Unmut gegen Bürgermeisterin Jana Böttcher hängt vor allem mit zwei Themen zusammen: die Herabstufung des Strandbades am Klostersee zu einer unbewachten Badestelle und die geplante Zusammenlegung der Feuerwehrstandorte in der Stadt. Eine kleine Gruppe von Dargunern hatte seit Mai 520 Unterschriften für die Absetzung der Bürgermeisterin gesammelt und die Listen Darguns Bürgervorsteher Karl-Heinz Graupmann übergeben. Auf ihrer nächsten Sitzung am 29. September sollten die Stadtvertreter darüber befinden, ob ein solches Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht.
Der Referent für Rechtsangelegenheiten des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern Klaus-Michael Glaser hat sich bereits festgelegt. Ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters sei in Mecklenburg-Vorpommern nicht zulässig. Demzufolge könne darüber die Stadtvertretung auch gar nicht entscheiden. Einen Bürgerentscheid können die Abgeordneten dagegen durchaus ansetzen.