Bürgerbegehren in Dargun: Unterschriften laut Städte- und Gemeindetag wirkungslos
Bürgerbegehren in Dargun: Unterschriften wirkungslos

Das Bürgerbegehren zur Abwahl von Darguns Bürgermeisterin Jana Böttcher (parteilos) ist nach Ansicht des Städte- und Gemeindetages rechtswidrig und damit null und nichtig. Über die Abberufung eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin könne die Stadtvertretung einen Bürgerentscheid einleiten, allerdings nicht auf der Grundlage eines Bürgerbegehrens, erklärte Klaus-Michael Glaser, der im Städte- und Gemeindetag unter anderem für Rechtsfragen zuständig ist. „Unterschriften bringen da überhaupt nichts“, sagte Glaser.

Kritik am Vorgehen des Bürgervorstehers

Den Initiatoren der Unterschriftensammlung wirft Glaser vor, die Bürger getäuscht zu haben, in dem sie den Eindruck vermittelt hatten, dass dieses Verfahren zur Abwahl der Bürgermeisterin führen könne. Auch hätte Bürgervorsteher Karl-Heinz Graupmann die Unterschriften gar nicht entgegennehmen dürfen, da es sich um ein unzulässiges Verfahren handele. Schon gar nicht habe der Bürgervorsteher die stellvertretende Bürgermeisterin beauftragen dürfen, aus dem „Bürgerbegehren“ eine Beschlussvorlage für die Stadtvertreter zu erarbeiten.

Graupmann hatte angekündigt, dass die Stadtvertreter auf ihrer nächsten Zusammenkunft am 29. September über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden sollten, um dann darüber zu beraten, ob es in Dargun zu einem Bürgerentscheid zur Abwahl der Bürgermeisterin kommen soll.

Finanzielle Folgen und andere Wege

„Die Darguner sollten sich auch überlegen, welche erheblichen finanziellen Folgen eine solche Entscheidung mit sich bringt. Die Bürgermeisterin ist von den Dargunern für acht Jahre gewählt. Nun muss man sie auch acht Jahre machen lassen“, erklärte Glaser. Die Rechtsaufsicht des Seenplatte-Landkreises ist offenbar etwas anderer Ansicht. Auch sie halte das Bürgerbegehren zwar für rechtswidrig, vertrete aber den Standpunkt, dass die Unterschriftensammlung auf die Tagesordnung der Stadtvertretersitzung kommen sollte. „Über etwas Rechtswidriges abzustimmen, das geht doch aber nicht“, gibt Glaser zu bedenken.

Die Stadtvertreter haben dennoch die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid herbeizuführen - allerdings ohne sich dabei auf die Unterschriften-Aktion zu beziehen. Dafür müssten sich dann zwei Drittel aller Abgeordneten in geheimer Abstimmung entscheiden, erläuterte Glaser. Allein das dürfte bei den Darguner Verhältnissen schon eine ziemlich hohe Hürde sein. Sollte es dennoch zu einem Bürgerentscheid kommen, müsste eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, die zugleich mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten entspricht, für die Abwahl der Rathaus-Chefin plädieren.