19 Huskys aus Kastenwagen gerettet: Bundespolizei stoppt Tier-Transport
19 Huskys aus Kastenwagen gerettet: Polizei stoppt Transport

Am Samstagmorgen (18. Juli) gegen 8:00 Uhr hielten Beamte der Bundespolizeiinspektion Flensburg einen weißen Ford Kastenwagen an. Die Polizisten waren im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn 7 in Richtung Norden unterwegs und leiteten das Fahrzeug für die Überprüfung auf den Parkplatz „Handewitter Forst“ – dieser liegt nur wenige Kilometer vor der dänischen Grenze.

Bei der Überprüfung der Insassen stießen die Beamten auf einen Volltreffer: Der 61-jährige deutsche Beifahrer wurde mit einem Haftbefehl wegen Körperverletzung gesucht, das geht aus einer Mitteilung der Polizei hervor.

19 Huskys im Auto zusammengepfercht

Doch das war nicht die einzige Entdeckung. Im Innenraum des Kastenwagens stießen die Polizisten auf insgesamt 19 Huskys. Die Tiere waren auf engstem Raum untergebracht: 14 von ihnen befanden sich in Käfigen, zwei im Laderaum und zwei weitere im vorderen Fußraum des Beifahrers.

Zudem war die Weiterfahrt mit dem Kastenwagen sofort beendet. Das Auto besaß keinen gültigen Versicherungsschutz und wies so erhebliche technische Mängel auf, dass die Polizei die Weiterfahrt untersagte.

Mutter bewahrt Sohn vor dem Gefängnis

Da die Hunde durch den Ausfall des Wagens nicht mehr transportiert werden konnten, wurde das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg eingeschaltet, heißt es in der Mitteilung. Um das Wohl der 19 Huskys nicht zu gefährden, entschieden die Behörden, die Tiere vorläufig sicherzustellen. Sie wurden in ein Tierheim gebracht, wo sie bis zur Klärung des weiteren Verfahrens vorerst bleiben.

Der festgenommene 61-Jährige wurde zunächst zur Dienststelle nach Flensburg gebracht. Er hatte jedoch Glück im Unglück: Nach einem Telefonat mit seiner Mutter zahlte diese den geforderten Geldbetrag von knapp 1.000 Euro inklusive Verwaltungsgebühren bei einer Polizeidienststelle in Nordrhein-Westfalen ein. Dadurch blieb dem Mann eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis erspart.

Gegen die beiden Hundehalter wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Sie müssen sich nun unter anderem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Tierschutztransportverordnung und das Tiergesundheitsgesetz verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide wieder auf freien Fuß gesetzt. Weitere Angaben macht die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt nicht.