Hexenprozess in Rehna: Bürgermeisterwitwe Ilse Klinken 1668 hingerichtet
Hexenprozess in Rehna: Witwe 1668 hingerichtet

Ilse Klinken, Witwe des früheren Bürgermeisters Hinrich Klinken, wurde 1668 in Rehna als Hexe verurteilt und hingerichtet. Erst unter schwerer Folter entstand das Geständnis, das sie das Leben kostete. Das endgültige Urteil lautete auf Erdrosseln und Verbrennen.

Vom Wohlstand zur Hexereianklage

Mitte des 17. Jahrhunderts lebte Ilse Klinken in Rehna als Frau mit Besitz und Stellung. Sie verfügte über Wiesen und betrieb Landwirtschaft. In den Akten erscheint sie als Bürgerin mit Eigentum und bekanntem Namen, nicht als Frau am Rand der Gesellschaft.

Im Juni 1668 geriet sie unter Hexereiverdacht. Die ersten Aussagen gegen sie waren schwach: Zwei ältere Bürger erklärten, sie hätten nichts Verdächtiges bemerkt. Auch ihr Beichtvater Andreas Partun sprach für sie. Der schlechte Ruf soll Jahre zuvor entstanden sein, als kaiserliche Soldaten in Rehna lagen und das Gerücht verbreiteten, Ilse Klinken habe mit Hexerei zu tun.

Drei Frauen belasten die Witwe

Am 10. Juni 1668 wurde Ilse Klinken erstmals ausführlich befragt. Sie bestritt die Vorwürfe. Die Juristen in Schwerin hielten wenige Tage später fest, der Verdacht reiche nicht für Folter. Wenn keine weiteren Belastungen hinzukämen, sollte sie gegen Sicherheiten freikommen.

Dann änderten Anna Voß, Anna Cawens – auch Kaven geschrieben – und Anna Schlachter die Lage. Alle drei standen selbst in Hexenprozessen. Sie behaupteten, die Bürgermeisterwitwe bei einem angeblichen Hexentreffen gesehen zu haben. In den Akten ist von einem „Blocksberg ober Bülow“ die Rede – wohl ein angeblicher Treffpunkt bei einer Anhöhe nahe Bülow, nicht der Brocken im Harz.

Folter und Geständnis

Bei einer Gegenüberstellung am 15. Juni spuckte Anna Cawens Ilse Klinken an. Daraufhin griff Ilse Klinken ihr ins Gesicht und verletzte sie blutig. Obwohl Schwerin zunächst Zweifel an der Beweislage hatte, blieben die Frauen bei ihren Beschuldigungen, auch kurz vor ihrer eigenen Hinrichtung am 30. Juni.

Am 22. Juni erlaubten die Schweriner Juristen die Folter. Drei Tage später wurde Ilse Klinken dem Scharfrichter übergeben. Sie schrie vor Schmerzen, gestand aber nichts. Diese Standhaftigkeit deuteten die Richter als Hinweis auf teuflische Hilfe. Am 6. Juli wurde die Folter verschärft: Beinschrauben, brennender Schwefel und Schläge mit Ruten. Unter dieser Gewalt begann sie zu gestehen.

Urteil und Hinrichtung

Ein Detail zeigt, wie stark ihre Aussagen gelenkt wurden. Zuerst sagte sie, Jesus habe ihr das Zaubern beigebracht. Der Scharfrichter schlug ihr ins Gesicht. Danach nannte sie Anna Voß als angebliche Lehrmeisterin. Erst diese Version war für das Gericht verwertbar. Sie bekannte einen Teufel namens Chim, Treffen auf dem Blocksberg und Schadensfälle aus Alltagskonflikten: Streit um Heugras, Ärger um Bierbrauen, Wiesen, Vieh, Einladungen und Getreideabfälle.

Am 8. Juli wurde Ilse Klinken erstmals zum Tod verurteilt: Verbrennung, zuvor Erdrosselung – damals als Milderung galt. Sie widerrief ihr Geständnis, worauf weitere Folter angeordnet wurde. Am 21. Juli reichte offenbar bereits die Drohung, erneut in den Folterkeller gebracht zu werden. Am 23. Juli 1668 fiel in Schwerin das endgültige Urteil: Erdrosseln und Verbrennen. Der genaue Ort der Hinrichtung wird in den erhaltenen Auszügen nicht genannt. Für Rehna sind zwischen 1595 und 1684 mindestens 20 Hexenverfahren bekannt; vermutlich wurden elf Menschen hingerichtet.