Die im Fall Fabian wegen Mordes angeklagte Frau hat vor dem Landgericht in Rostock ausgesagt, sie sei nie in der Wohnung des getöteten Kindes gewesen. „Ich kenne die Wohnung nicht“, erklärte die 30-Jährige. Sie wisse auch nicht, in welcher Etage der Junge mit seiner Mutter gelebt habe. Wenn sie Fabian abgeholt habe, habe sie mit dem Auto an der Straße gewartet. Das Kind sei nach seiner Einschulung im Jahr 2023 „so gut wie gar nicht mehr“ bei ihr und dem Kindesvater gewesen.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt zu haben. Anschließend soll sie ihn an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat ab.
Großes öffentliches Interesse
Das öffentliche Interesse an dem Prozess ist riesig. Vor dem Landgericht in Rostock warteten die Menschen in einer langen Schlange, um der Verhandlung beizuwohnen. Die ersten Zuschauer haben sich nach Angaben der dpa schon kurz nach 2 Uhr in der Nacht angestellt.