FKK-Bereich auf Aida-Kreuzfahrt: Gericht spricht Paar fünf Prozent Minderung zu
FKK-Streit auf Aida: Gericht gibt Paar teilweise recht

Das Landgericht Rostock hat entschieden, dass ein Ehepaar wegen des verkleinerten FKK-Bereichs auf einer Aida-Kreuzfahrt einen Teil des Reisepreises zurückfordern kann. Die Richter sprachen den Klägern aus Dortmund einen Minderungsanspruch von fünf Prozent zu. Die Weltreise mit der Rostocker Reederei Aida Cruises hatte laut Gericht 68.600 Euro gekostet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kleinerer FKK-Bereich nach Schiffsumbau

Das Paar hatte die Reise von November 2025 bis März 2026 bereits im Februar 2024 gebucht. Damals verfügte das Schiff über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach. Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es nicht, die Kläger orientierten sich an den aktuellen Deckplänen im Internet.

Nach der Buchung ließ Aida das Schiff umbauen. Im bisherigen FKK-Bereich entstand ein „Skydeck“, das nur Suite-Passagieren zugänglich war. Der allgemeine FKK-Bereich wurde verlegt und war deutlich kleiner, ohne Sonnendach, Dusche und Whirlpool.

Gericht sieht berechtigte Erwartung

Das Paar forderte eine Minderung um 15.000 Euro und verwies auf weitere Veränderungen. Das Gericht urteilte, die Kläger hätten bei der Buchung annehmen dürfen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie in den Deckplänen dargestellt. Diese Erwartung sei berechtigt und müsse eingehalten werden. Bei erheblichen Beeinträchtigungen nach der Buchung müsse der Reiseveranstalter vor Reisebeginn darauf hinweisen.

Die geforderten 15.000 Euro sprach das Gericht jedoch nicht zu. Der FKK-Bereich sei nur eines von zahlreichen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt, so die Begründung. Andere geltend gemachte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. Eine Anfrage an Aida Cruises blieb zunächst unbeantwortet.