Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabians aus Güstrow will sich die Angeklagte Gina H. erstmals vor Gericht äußern. Ihre sogenannte Einlassung vor dem Landgericht Rostock könnte heute rund zwei Stunden dauern.
Kein Geständnis erwartet
Nachdem der Tod des kleinen Fabians die 3. Strafkammer am Landgericht Rostock bereits 21 Verhandlungstage lang beschäftigt hat, will sich die wegen Mordes angeklagte Gina H. heute zum ersten Mal äußern. Wie ihre Verteidigung bereits durchblicken ließ, wird die 30-Jährige kein Geständnis ablegen. Ob sie explizit ihre Unschuld beteuert, wie sie es kurz nach dem Fund des toten Jungen getan hat, bleibt abzuwarten.
Bereits im Juni hatte Verteidiger Thomas Löcker mitgeteilt, Gina H. wolle einige Dinge „richtigstellen“. Das dürfte unter anderem einige Aussagen der zahlreichen Zeugen betreffen, mit denen die Angeklagte während des Prozesses sichtlich unzufrieden war. Sie schüttelte den Kopf, runzelte die Stirn oder wies ihre beiden Verteidiger leise auf vermeintliche Unstimmigkeiten hin. Soweit die Zeugen Situationen schilderten, die nur sie selbst mit Gina H. erlebt haben, wird die Angeklagte wohl in manchen Fällen eine andere Darstellung liefern. Über deren Wahrheitsgehalt wird das Gericht zu entscheiden haben.
Bilder von Gina H. im Prozess
Als die Verteidigung eine Aussage von Gina H. ankündigte, wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Zeugen vor Gericht per Gesetz verpflichtet seien, die Wahrheit zu sagen. Das gelte nicht für Angeklagte. Vermutlich wird Gina H. die Gelegenheit auch nutzen, um von sich selbst ein anderes Bild als jenes zu zeichnen, das während des Prozesses etwa durch manche Zeugenaussagen und die vielen im Gericht vorgespielten Sprachnachrichten der Angeklagten entstanden ist.
Positiv hat sich vor allem Fabians Vater über Gina H. geäußert. Er war vier Jahre lang mit ihr zusammen, bevor er sich im August 2025 von ihr trennte. Er beschrieb sie als liebevoll, einfühlsam, lustig und mit einem starken Charakter ausgestattet. Außerdem habe sie sehr viel Empathie in ihre Beziehung gesteckt. Dass er sie kurz vor der Trennung eifersüchtig und kontrollsüchtig fand und sich von ihr ausgenutzt fühlte, wollte Fabians Vater im Mai als Zeuge vor Gericht nicht mehr so recht wahrhaben. Damals hielt er sie für unschuldig und bekundete, wieder mit ihr zusammen zu sein.
Kritische Aussagen der Schwester
Vor gut zwei Wochen ließ unterdessen die Schwester von Gina H. kaum ein gutes Haar an der Angeklagten. Während der gemeinsamen Kindheit habe sie häufiger gelogen, um sich in ein besseres Licht zu rücken oder um Aufmerksamkeit oder Mitleid zu bekommen. Auch habe sie die jüngere Schwester absichtlich bei den Großeltern, bei denen sie viele Jahre lebten, schlecht gemacht. Gina H. sei, so die Schwester, schnell aufbrausend und beleidigend geworden, wenn es nicht nach ihrer Nase gegangen sei. Außerdem könne sie sich „gut verkaufen“. Gina H. reagierte auf die Aussage ihrer Schwester sichtlich erbost.
Laut Verteidigung wird Gina H. ihre Sicht der Dinge nach eingehender Beratung mit ihren Rechtsanwälten aufschreiben und vor Gericht vorlesen. Das könnte rund zwei Stunden dauern. Ob sie danach Fragen der Richterinnen und Richter, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin beantworten wird, ließ Rechtsanwalt Löcker offen.
Vorwurf des heimtückischen Mordes
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen in ihrer Anklage einen heimtückischen Mord vor. Demnach soll sie den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und ihn an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) erstochen und verbrannt haben. Dort wurde er vier Tage später gefunden. Die Ermittler vermuten, dass Gina H. glaubte, Fabian stünde ihr bei ihrem Versuch im Wege, Fabians Vater wieder für sich zu gewinnen. Außerdem fürchtete sie laut Staatsanwaltschaft auch, ihren Lebensstandard ohne die finanzielle Unterstützung von Fabians Vater nicht halten zu können. Mit einem Urteil wird im September gerechnet.