MV fragt Jäger: Wer würde beim Wolfsabschuss schießen?
MV fragt Jäger: Wer würde beim Wolfsabschuss schießen?

Mecklenburg-Vorpommern treibt die Vorbereitungen für den gezielten Abschuss von Wölfen voran. Die unteren Jagdbehörden der Landkreise ermitteln derzeit, welche Jäger in ihren Revieren überhaupt zur Wolfsjagd bereit wären.

Hintergrund ist die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz Anfang April. Nun müssen die Länder die praktische Umsetzung regeln. Im Vordergrund steht das Ziel, zügige Verfahren für den Abschuss der Raubtiere zu erarbeiten.

Vorab-Abfrage soll schnelles Handeln ermöglichen

Bei der aktuellen Abfrage geht es zunächst darum herauszufinden, welche Jäger im Falle eines geplanten Wolfsabschusses selbst oder durch Jagdgäste aktiv würden. Auch müsse man wissen, wer grundsätzlich die Entnahme eines Schadwolfes in seinem Bezirk ablehnt, heißt es vom Landesumweltministerium auf Anfrage des NDR. Es sei wichtig, dies schon im Vorfeld zu wissen, denn wenn es so weit ist, müsse es schnell gehen.

Nach einem Riss muss schnell gehandelt werden, um Schlimmeres zu verhindern. Die Weidetierhalter im Land hatten immer wieder schnellere und vor allem unbürokratische Regelungen gefordert. Denn ein Wolf, der beispielsweise ein Schaf gerissen hat, kehrt nach kurzer Zeit immer wieder zurück, um nachzunutzen - so der Fachbegriff. Der Wolf versucht, weiter an dem Riss zu fressen oder andere Herdentiere zu töten.

Abschuss innerhalb von 24 Stunden angestrebt

Dem Umweltministerium zufolge müsse darum eine "Schadwolfentnahme zeitlich so schnell wie möglich im Bereich des Schadensorts erfolgen" - innerhalb von 24 Stunden. Nur so könne man sicher sein, den richtigen Wolf zu entnehmen - auch damit der sein Fehlverhalten nicht an andere Wölfe weitergibt.

Für den Fall, dass Jäger nicht für solche schnellen Entnahmen bereitstehen, sieht das Bundesjagdgesetz Handlungsspielräume vor. So kann die zuständige Behörde die Jagd selbst übernehmen oder einen anderen Jäger beauftragen. Um zu verhindern, dass dies erst dann geklärt wird, wenn im jeweiligen Revier bereits ein Wolf auf der Abschussliste steht, gibt es die Vorababfrage der Landkreise.

Landesjagdverband wirbt um Beteiligung

Vom Landesjagdverband (LJV) heißt es auf Anfrage, man werbe für eine offensive Beteiligung der Jäger. Zugleich kenne man deren Bedenken mit Blick auf die Reaktionen von - so wörtlich - "extremen Wolfsfreunden". Niemand wolle in der Öffentlichkeit oder den sozialen Netzwerken diskreditiert werden. Aber: Der LJV warnt seine Mitglieder davor, aus eigener Bequemlichkeit den Wolfsabschuss an Dritte zu delegieren. Das, so die Befürchtung, könnte die Position der Jägerschaft insgesamt schwächen.

Aus dem Landkreis Rostock ist ein Fall bekannt geworden, bei dem Wölfe ungewöhnliches Verhalten zeigen. Die sogenannte "Abwendung von land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden" ist allerdings nur ein möglicher Abschussgrund, den das Bundesjagdgesetz anführt. Demzufolge darf ein Wolf oder sogar ein ganzes Rudel auch dann geschossen werden, wenn die "Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit" gefährdet sind. Erst im Februar waren in der Nähe von Rostock drei Wölfe an einem Wohnhaus gesichtet worden, die ein spielendes Kind beobachteten und sich auch durch Schreie der Mutter nicht vertreiben ließen.

Wolf bleibt geschützte Art

Die Zahl der von Wölfen getöteten Nutztiere sank zuletzt - und dass, obwohl es im Land immer mehr Rudel gibt. 2025 stieg ihre Zahl von 19 auf 28. Viele Naturschützer werten das als Erfolg. Denn auch wenn er in bestimmten Fällen geschossen werden darf, der Wolf bleibt nach wie vor eine geschützte Art.