MV-Wirtschaftsminister Blank: Anteile an Firmen – Kritik an Transparenz
Blank: Anteile an Firmen – Kritik an Transparenz

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) hält Gesellschafteranteile an mehreren Unternehmen. Recherchen zeigen: Der 66-Jährige ist unter anderem an der Advocado GmbH aus Greifswald, einem Internet-Entwickler, sowie an der Halbestunde GmbH aus Alt Tellin, einem Softwareentwickler, beteiligt. Laut Wirtschaftsdatenbanken kommen Anteile an der Blank Holding GmbH in Riedlingen (Baden-Württemberg) hinzu, die Beteiligungen an Maschinenbau-Firmen verwaltet. Insgesamt ergibt das laut Gesellschafterlisten der Datenbank „North Data“ Anteile in höherer fünfstelliger Dimension.

Opposition fordert mehr Transparenz

Jakob Schirmer, Jurist und FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, sieht ein „Geschmäckle“ in der Konstellation. Ob der Minister in Interessenkonflikte geraten könne, hänge von der Höhe der Beteiligung und seinen Einflussmöglichkeiten ab. „Es bleibt ein gewisses Geschmäckle bei derartigen Konstellationen immer, und insofern kann es nur im Interesse des Ministers sein, darauf mit Transparenz zu reagieren“, so Schirmer.

Auch Martin Schmidt, Wirtschaftssprecher der AfD im Landtag, fordert, Blank solle „Klarheit schaffen“. Problematisch wäre es, wenn Fördermittel des Landes an die genannten Firmen geflossen seien. Schmidt: „Es braucht endlich ein klares Transparenzgesetz für Abgeordnete und Minister.“ Er schlägt vor, Wertpapiere und Beteiligungen über 10.000 Euro offenzulegen.

Ministerium sieht keinen Verstoß

Auf Anfrage bestätigt Blank seine Gesellschafter-Funktion und nennt mit einem Software-Entwickler aus Stralsund eine weitere Firma. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärt, Blank sei in keinem der Unternehmen operativ tätig oder Teil eines beratenden Gremiums. „Er erhält seit mehreren Jahren, auch bereits vor seinem Amtsantritt, keine Vergütung oder Einnahmen aus diesen Beteiligungen. Es liegt kein Verstoß gegen das Ministergesetz vor.“

Das Ministerium sehe auch keinen Gewissenskonflikt. Blank sei wegen seiner „unternehmerischen und wirtschaftlichen Kompetenz und Erfahrung“ ins Amt berufen worden; die Beteiligungen stammten aus der Zeit vor dem Amtsantritt. Das Ministergesetz des Landes untersagt Regierungsmitgliedern zwar, neben dem Amt ein Gewerbe auszuüben oder in Aufsichtsräten bestimmter Unternehmen zu sitzen – das bloße Halten von Anteilen ist aber nicht untersagt.

Der Landesrechnungshof bestätigt: „Die Mitglieder der Landesregierung dürfen jedoch nicht der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören.“ Ein Sprecher ergänzt: „Hier ist eine ganz klare Unvereinbarkeit vorgegeben. Dies soll die Konzentration von wirtschaftlicher und politischer Macht verhindern.“

Vergleichbare Fälle in der Vergangenheit

Schon früher waren Minister mit ähnlichen Fragen konfrontiert. Innenminister Christian Pegel (SPD) war jahrelang Gesellschafter einer Anwaltskanzlei in Greifswald. Agrarminister Till Backhaus (SPD) sah sich einst wegen hoher Finanzspritzen in das Unternehmen einer früheren Lebensgefährtin Vorwürfen ausgesetzt.