Mecklenburg-Vorpommern zahlt in 27.252 Fällen Unterhaltsvorschuss. Die meisten Leistungsberechtigten entfallen mit 6.662 auf die Altersgruppe der 13- bis 15-Jährigen. Für 16- und 17-Jährige flossen im Jahr 2025 in 3.925 Fällen Zahlungen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Dadurch sollen Bund, Länder und Kommunen mehrere Hundert Millionen Euro einsparen. Allein auf Bundesebene rechnet Prien mit 245 Millionen Euro. Bundesweit wären etwa 80.000 Kinder betroffen.
Hintergrund: Höhe des Unterhaltsvorschusses
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 5 Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro. In den vergangenen fünf Jahren sind die Beiträge gestiegen – 2020 lagen sie noch bei 165, 220 und 293 Euro. Der leichte Rückgang 2025 im Vergleich zu 2024 (230, 301, 395 Euro) lag an der Erhöhung des Kindergelds.
MV skeptisch: Nur geringe Einspareffekte
In MV sieht man die Pläne skeptisch. Wie eine Ministeriumssprecherin mitteilte, machen die 16- und 17-Jährigen nur 14 Prozent der Leistungsberechtigten aus. Bei einer Nettobelastung des Landes von knapp 45 Millionen Euro für Unterhaltsvorschusszahlungen 2025 würden bei Wegfall dieser Altersgruppe nur rund 6,3 Millionen Euro eingespart.
Drese: Kosten für Jugendliche sind höher
Sozialministerin Stefanie Drese betont: „Alleinerziehende und deren Kinder tragen das höchste Armutsrisiko. Deshalb ist das Gesetz bis 18 Jahre sehr sinnvoll, da es Kinder direkt vor Armut schützt und Alleinerziehende stärkt.“ Sie ergänzt: „Die Lebenshaltungs- und Bildungskosten für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sind deutlich höher als bei kleineren Kindern. Gerade Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren verursachen aufgrund höherer Bedarfe besonders hohe Kosten.“
Drese weist darauf hin, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss dem Kind beziehungsweise Jugendlichen zusteht und nicht dem Elternteil. Die Leistung verhindere oder verringere die Abhängigkeit von anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld.
Sanktionen gegen säumige Zahler gefordert
Statt bei Kindern zu kürzen, solle der Staat die Unterhaltsschuldner – überwiegend Väter – stärker in die Pflicht nehmen. Dazu hat die Landesregierung eine Projektgruppe eingerichtet, die eine landesweite Zentralisierung des Unterhaltsrückgriffs prüft. Weitere mögliche Maßnahmen sind aus Sicht von Drese ein zeitweiliger Führerscheinentzug, der Einsatz einer „Parkkralle“, ein Schufa-Eintrag oder die direkte Abführung von Unterhaltszahlungen durch den Arbeitgeber. Auch Stadionverbote seien denkbar.
Bislang kann das Land nur 14,2 Prozent der gezahlten Unterhaltsvorschussbeträge von säumigen Eltern zurückholen.