Schüsse vor Spielothek: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt
Schüsse vor Spielothek: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt, die im Dezember 2025 vor einer Spielothek in Sternberg auf einen Mann mit einem Messer geschossen hatten. Wie in solchen Fällen üblich, war gegen die Ordnungshüter wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ein Verfahren eingeleitet worden. Rund sieben Monate nach dem Vorfall liegt nun das Ergebnis der Prüfung vor.

Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Schusswaffeneinsatz zur Gefahrenabwehr durch die Beamten gerechtfertigt und angemessen gewesen sei. Die Ermittlungen gegen die beiden Polizisten wurden mangels Tatverdacht eingestellt. Der Mann habe sich mit dem Messer in der Hand sowohl auf die Beamten als auch auf andere Beteiligte zubewegt. Auf die mehrfache Aufforderung, das Messer abzulegen, habe er nicht reagiert. Die Polizisten hätten zudem den Waffeneinsatz vorher angedroht. Geprüft und untersucht worden war das Vorgehen der Polizisten von der Kriminalpolizei in Schwerin.

Ablauf des Einsatzes

Dem offenbar stark angetrunkenen Mann aus der Region war im Dezember 2025 der Zutritt zur Spielothek verwehrt worden. Daraufhin soll er ein Messer gezogen und Mitarbeiter bedroht haben, die die Polizei riefen. Insgesamt feuerten die Beamten drei Mal auf den Tatverdächtigen. Eine Kugel traf ihn in den Oberschenkel, eine in den Unterschenkel. Mit einem weiteren Schuss verletzten ihn die Polizisten an der Seite. Dieser Schuss wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft abgegeben, als sich der Mann mit dem Messer in Richtung der anderen Personen bewegte.

Nothilfe und Notwehr

Durch den Einsatz der Schusswaffe haben die Polizisten laut Ermittlungen einerseits einen gefährlichen Angriff auf Dritte verhindert. Im juristischen Sinne leisteten die Beamten Nothilfe, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte. Zum anderen hätten die Beamten mit den Schüssen auch ihr eigenes Leben geschützt und in Notwehr gehandelt. Beide Handlungen seien straffrei. Der Tatverdächtige war durch die Schüsse schwer verletzt worden und musste in einer Klinik operiert werden. Die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.